2. Dezember 1918

Stadtarchiv Solingen, Bergische Arbeiterstimme 2. Dezember 1918

Arbeits- und Ladenöffnungszeiten im Einzelhandel des Stadt- und Landkreises Solingen

                           Bekanntmachung.
   Die Ladengeschäfte des Stadt- und Landkreises Solingen sind
vom 1. Dezember ab von morgens 9 – 1 Uhr und nachmittags von
3 – 7 Uhr offen zu halten. Sonntags sind alle Geschäfte mit Ausnahme
der Milch- und Friseurgeschäfte geschlossen. Diese dürfen vormittags
bis spätestens 12 Uhr geöffnet bleiben.
   Für alle Angestellten gilt die 8-stündige Arbeitszeit. Außerdem
ist ihnen wöchentlich ein freier Nachmittag zu gewähren.
   Alle Geschäfte mit oder ohne Angestellte fallen unter diese Be-
stimmungen.
   Alle Arbeiter- und Soldatenräte und Sicherheitsorgane des
Kreises Solingen werden dringend ersucht, dieser Bekanntmachung
zur Durchführung zu verhelfen und alle Zuwiderhandlungen zur
Kenntnis der Arbeiter- und Soldatenräte zu bringen.
                 Aktionsausschuß der Arbeiter- und Soldatenräte des
                            Kreises Solingen.


OpenEdition schlägt Ihnen vor, diesen Beitrag wie folgt zu zitieren:
Stadtarchiv Solingen (2. Dezember 2018). 2. Dezember 1918. 1914-1918: Ein rheinisches Tagebuch. Abgerufen am 11. Februar 2025 von https://doi.org/10.58079/cvgs


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