Stadtarchiv Solingen, Bergische Arbeiterstimme 29. November 1918
Maßnahmen gegen die drohende Arbeitslosigkeit in der Solinger Schneidwarenindustrie
Solingen. Zwecks Abwendung einer drohenden
Arbeitslosigkeit, die durch plötzliche Preisschwankungen in
Erzeugnissen der Solinger Industrie hervorgerufen werden könnte,
hat der Demobilmachungsausschuß für Solingen in Verbindung mit
dem Arbeiter- und Soldatenrat beschlossen, daß die zwischen den
Arbeitnehmerverbänden und dem Solinger Fabrikantenverband ver-
einbarten Löhne bis auf weiteres unverändert bestehen bleiben und
daß die bisherigen von den Solinger Fabrikanten festgelegten Ver-
kaufspreise und Aufschläge vorderhand in Geltung bleiben. Auf
Grund dieser Verfügungen erläßt der Verband Solinger Fabrikanten-
vereine unterm 27. November 1918 an die Abnehmer seiner Mit-
glieder folgendes Rundschreiben:
„Zwischen dem Verbande Solinger Fabrikantenvereine, dem
sämtliche Solinger Stahlwarenfabrikanten ausnahmslos ange-
hören, und sämtlichen Arbeitnehmerorganisationen wurde be-
schlossen, die bestehenden Arbeitslöhne unverkürzt weiterzuzahlen.
Infolgedessen ist es notwendig geworden, die zurzeit gültigen Ver-
kaufspreise und Aufschläge sowie die Zahlungsbedingungen unver-
ändert bestehen zu lassen.
Es ist deshalb in absehbarer Zeit mit einer Ermäßigung der
Verkaufspreise unter keinen Umständen zu rechnen.
Annulierungen bereits erteilter Aufträge sind unzulässig und
ungültig.“
Da, wie bereits bekanntgemacht, sämtliche Solinger Stahl-
warenfabrikanten dem Verband Solinger Fabrikantenvereine als
Mitglied beitreten müssen, liegt es im Interesse sämtlicher Fabri-
kanten, obiges Rundschreiben, welches in der Geschäftsstelle des
Fabrikantenverbandes ausgegeben wird, so schnell als möglich an seine
Abnehmer zu versenden.
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Stadtarchiv Solingen (29. November 2018). 29. November 1918. 1914-1918: Ein rheinisches Tagebuch. Abgerufen am 20. Januar 2025 von https://doi.org/10.58079/cvfz