25. November 1918

Stadtarchiv Troisdorf, „Arbeitsvermittlung“ 1918-1929, B 131, Bl. 304

Der Regierungspräsident gibt Anordnung, dass die wehrpflichtigen Arbeiter und Beamten in den zu räumenden Gebieten rechts und links des Rheins auf ihren Arbeitsplätzen verbleiben sollen.


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