Landesarchiv NRW Abteilung Rheinland, Regierung Köln, BR 0009, Nr. 7653, Bl. 120r.
Seit Kriegsbeginn war auch das Leben der Zivilbevölkerung fernab der Front einer vielgestaltigen Regulierung unterworfen worden, die mit fortschreitendem Kriegsverlauf weiter zunehmen sollte. Diese Regulierung betraf vorwiegend den gesamten ökonomischen Bereich, gerade mit Blick auf die Versorgungslage des Deutschen Reichs. Aber auch ehemals alltägliche Ereignisse wie der Kino– oder der Gaststättenbesuch wurden von den tatsächlichen oder vermeintlichen militärischen Zwängen erfasst. So untersagte das Generalkommando des VIII. Armeekorps, in dessen Operationsgebiet auch das Rheinland lag, die Abhaltung öffentlicher Tanzlustbarkeiten, seien diese doch dem Ernst der Lage nicht angemessen. Der Krieg griff somit auch tief in das soziale Leben in den Städten und Dörfern weit jenseits der Front ein.
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Landesarchiv NRW Abteilung Rheinland (21. Dezember 2014). 21. Dezember 1914. 1914-1918: Ein rheinisches Tagebuch. Abgerufen am 14. Dezember 2024 von https://doi.org/10.58079/cmk5