Stadtarchiv Troisdorf, Pressesammlung: Siegburger Kreisblatt vom 1. Dezember 1918
Landrat Strahl ruft die Landwirte des Kreises zu freiwilligen Lebensmittelabgaben auf.
Amtliche Bekanntmachungen.
Aufruf
an die Landwirte des Siegkreises.
Die Versorgung der Bevölkerung mit den
notwendigsten Lebensmitteln wird von Tag zu
Tag schwieriger. Die augenblicklichen Verhält-
nisse lassen Stockungen in der Lebensmittelver-
sorgung von unabsehbarer Tragweite befürchten.
Es ist daher vaterländische Pflicht jedes Einzel-
nen, seine ganze Kraft für die Durchführung
einer geregelten Ernährung seiner Volksgenos-
sen in selbstloser Weise einzusetzen. Diese Pflicht
muß sich auch jeder Landwirt voll bewußt sein.
Landwirt! Je mehr ihr freiwillig dazu
beitragt, daß schnell und fortlaufend die erfor-
derlichen Lebensmittelmengen zur Sicherung der
Volksernährung bereitgestellt werden, umsowe-
niger wird es zu zwangsweisen Eingriffen kom-
men. Ihr habt es also selbst in der Hand, diese
auf ein Mindestmaß zu beschränken. Die frei-
willige Lieferung der erforderlichen Lebensmittel-
mengen ist auch das sicherste Schutzmittel gegen
Störungen der Ruhe und Ordnung auf dem
Lande.
Nur der Hunger führt zu Störungen der Ruhe
und Ordnung!
Landwirte! Seid auch dieses Zusammen-
hanges bewußt und tut alles, was in Euren
Kräften steht, Eure Volksgenossen in dieser
schweren Zeit vor Hungersnot zu schützen.
In den nächsten Tagen werden besondere
Kommissionen, denen landwirtschaftliche Vertrau-
ensleute angehören, die Kartoffelbestände sämtli-
cher landwirtschaftlichen Betriebe auf ihre Ab-
lieferungsmöglichkeit prüfen. Die Kartoffeln
sind das wichtigste Nahrungsmittel der werktä-
tigen Bevölkerung. Ihre Sicherstellung ist daher
in erster Linie notwendig.
Landwirte! liefert freiwillig und restlos
ab, damit Euch zwangsweise Eingriffe der Be-
hörden erspart bleiben. Niemand verlangt Unbil-
liges von Euch.
Wer seine Überschüsse nicht freiwillig an die
zuständige Stelle abliefert, vergeht sich am Wohle
seiner Mitbürger. Die allgemeine Not verlangt
jetzt mehr wie früher gebieterisch die Einstellung
jeglichen Schleichhandels. Die Namen der
Schleichhändler und Wucherer müssen und wer-
den der Öffentlichkeit mitgeteilt werden. Außer-
dem haben diese neben der Beschlagnahme schwerste
Strafen zu gewärtigen.
Siegburg, den 27. November 1918.
Der Landrat
Strahl.
Der Verwaltungsausschuß des
Arbeiter- und Soldatenrates
für den Siegkreis
H. Moeres.
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Stadtarchiv Troisdorf (1. Dezember 2018). 1. Dezember 1918. 1914-1918: Ein rheinisches Tagebuch. Abgerufen am 19. Februar 2025 von https://doi.org/10.58079/cvek