31. Oktober 1918

Stadtarchiv Solingen, Bergische Arbeiterstimme 31. Oktober 1918

Landgericht Elberfeld: Verhandlung gegen zwei Solinger USPD-Genossen – u.a. Hermann Merkel – wegen der illegalen Verbreitung eines Flugblattes und ein bemerkenswertes Urteil

     Wegen unerlaubter Flugblattverbreitung
wurde gestern unter dem Vorsitz des Landgerichtsdirektors
Crigee gegen die Genossen Merkel und Körner ver-
handelt. Nachdem die Anklage wegen versuchten Landesver-
rats fallen gelassen worden war, handelte es sich jetzt nur noch
um Verbreitung von Flugschriften ohne behördliche Geneh-
migung. Nach Verlesung der Anklageschrift und des in Frage
kommenden Flugblattes richtete der Vorsitzende einige Fragen
an die Angeklagten. Nach kurzen Plädoyers des Staatsan-
walts beantragte dieser für Merkel eine Haftstrafe von einem
Monat, für Körner 50 Mark Geldstrafe unter Anrechnung der
Untersuchungshaft.


   Der Verteidiger Rechtsanwalt Dr. Hoddick wies dann in
einer kurzen Rede nach, daß die Dinge in Deutschland so ge-
kommen sind, wie es die allgemeine Auffassung der U. S. P. D.
schon damals war. Merkel hätte nicht ehrlos gehandelt, son-
dern seiner Meinung nach dem Vaterland einen Dienst erwie-
sen. Da damals lediglich die alldeutsche Agitation unter das
Volk geworfen worden sei, die U. S. P. D. aber durch die
Zensur gehindert war, ihre Meinung zur Geltung zu bringen,
habe diese zur illegalen Verbreitung des Wortes schreiten
müssen. Er beantrage, wenn nun einmal bestraft werden
sollte, für Merkel eine Geldstrafe. Körner komme lediglich als
Mitläufer in Frage und sei bei ihm das Strafmaß auf das
mindeste zu beschränken. Genosse Merkel nahm dann das
Wort und wies nach, daß die jetzige politische und militärische
Situation die ganze Unhaltbarkeit des Brest-Litowsker Frie-
densvertrages dartue. Die jetzige Situation beweise doch zu
deutlich, wie wahr der Inhalt des Flugblattes gewesen sei. Es
sei ihm bewußt gewesen, daß die Verbreitung unzulässig nach
dem Gesetze sei, trotzdem habe er sich gerne bereit erklärt, die
Flugblätter zu verbreiten.
   Nach kurzer Beratung des Gerichts eröffnete der Vor-
sitzende: Wir haben beim Angeklagten Merkel von einer
Freiheitsstrafe abgesehen. Eine ehrlose Handlung liegt nicht
vor. Ein Teil der Voraussetzungen der U. S. P. D. und des
Flugblattes sind eingetroffen. Ebenso sind die Voraus-
sagen betr[effend] Brest-Litowsk eingetroffen. Beim Strafmaß
müssen die Vorstrafen Merkels berücksichtigt werden. Das
Gericht hat bei Merkel auf 100 Mark Geldstrafe, bei
Körner auf 50 Mark erkannt,. Beide Strafen sind durch
die Untersuchungshaft erledigt. Der kreisende Berg hatte also
wirklich nur ein ganz kleines Mäuslein geboren.


OpenEdition schlägt Ihnen vor, diesen Beitrag wie folgt zu zitieren:
Stadtarchiv Solingen (31. Oktober 2018). 31. Oktober 1918. 1914-1918: Ein rheinisches Tagebuch. Abgerufen am 10. November 2024 von https://doi.org/10.58079/cvdy


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