Stadtarchiv Solingen, Bergische Arbeiterstimme 25. Oktober 1918
Wilhelm Dittmann widerspricht der Berichterstattung der Freien Presse (Elberfeld) und schildert seine und die Rolle Friedrich Eberts, die bei den Januarstreiks 1918 in Berlin zur Verhaftung Dittmanns führten.
Das „Verdienst“ der Regierungssozialisten.
Genosse Dittmann schreibt uns:
Die Elberfelder „Freie Presse“ schreibt vom Freitag, dem 18. Ok-
tober, es sei „erst durch die Sozialdemokratie möglich gewesen, wenn
Karl Liebknecht und Wilhelm Dittmann jetzt wieder frei herumlaufen
könnten“. Wenn Liebknecht jetzt freigelassen wurde, so geschah das
unter dem Druck der Arbeitermassen, die stürmisch seine Freilassung
forderten, nicht aber durch den Einfluß der Regierungssozialisten.
Wenn die „Freie Presse“ meine Freilassung als Verdienst der Re-
gierungssozialisten ausposaunt und es hinstellen möchte, als sei ich
deshalb den Ebert und Genossen zum Danke verpflichtet, so scheint
sie nicht zu wissen, welche Rolle Ebert in meinem Falle gespielt hat,
und wie ich mich ihm gegenüber verhalten habe, sonst würde sie wohl
unterlassen, Dank von mir zu fordern. Man wollte in meinem
Prozeß den Hauptredner treffen, der in der Versammlung im Trep-
tower Park die Ziele des Massenstreiks erörtert hatte; deshalb ver-
urteilte man mich zu 5 Jahren Festungshaft. In Wahrheit war
aber nicht ich der Hauptredner gewesen, sondern der Abgeordnete
Ebert. Ich habe ihn gedeckt und ließ mich verurteilen. In den ersten
Streiktagen hatten nur Abgeordnete der Unabhängigen Sozialdemo-
kratie in den Versammlungen der Streikenden Ansprachen gehalten
auf Verlangen ihrer Anhänger unter den Streikenden waren dann
auch Ebert, Scheidemann und ihre Freunde dazu bereit. Als ich im
Treptower Park erschien, sprach Ebert bereits zu der Versammlung
über die Ziele des Streiks. Ich stellte mich hinter ihn und hörte
ihm etwa 20 Minuten zu. Inzwischen war – wie später in der
Gerichtsverhandlung festgestellt wurde – bei der Treptower Polizei
die Meldung eingelaufen, im Park tage eine Versammlung und halte
ein Redner eine Ansprache. Darauf wurden Schutzleute und Gen-
darmen zum Park geschickt, um die Versammlung aufzulösen und
den Redner zu verhaften. Als die Schutzleute und Gendarmen an
die Versammlung herangekommen waren, hatte Ebert eben vorher
geredet, und ich war an seine Stelle getreten. Schon nach meinem
ersten Worten geriet die Versammlung durch das Erscheinen der Be-
amten in Unruhe, so daß ich mit der Stimme nicht mehr durchzu-
dringen vermochte. Ich konnte die Ursache dieser Unruhe nicht er-
kennen und schloß unvermittelt mit dem Rufe: „Hoch der allgemeine
demokratische Friede!“
Im selben Augenblick wurde ich gefaßt und verhaftet. Bei
meiner ersten Vernehmung im Berliner Polizeipräsidium wurde ich
nach der Person des ersten Redners und dem Inhalt seiner Rede
gefragt. Ich verweigerte darüber jede Auskunft, indem ich zu Proto-
koll erklärte: „Ich lehne es ab, mich über die Person des ersten
Redners zu äußern; ich lehne es weiter ab, mich über den Inhalt
seiner Rede zu äußern.“
Ich wollte unter keinen Umständen durch mein Zutun Ebert
ebenfalls der Gefahr einer gerichtlichen Verfolgung aussetzen. Im
Gefängnis erfuhr ich dann von meinem Verteidiger, Genossen Haase,
daß er Ebert nebst Scheidemann als Zeugen über die allgemeine
politische Situation, die zum Streik geführt, geladen hatte. Dadurch
war die Möglichkeit gegeben, daß Ebert in der Verhandlung von
Zeugen als Hauptredner der Versammlung erkannt und genannt
werden könnte. Nachdem ich Haase informiert hatte, erklärte dieser
am andern Morgen dem als Zeugen erschienenen Abgeordneten
Ebert, er wolle auf sein Zeugnis verzichten, da es vielleicht ungünstig
wirken könne. Auch in der Verhandlung habe ich Ebert weiter ge-
deckt, seinen Namen nicht genannt und mich auch über seine Rede
ausgeschwiegen. Dadurch wurde meine eigene Verteidigung fast un-
möglich, denn selbst die Entlastungszeugen schrieben irrtümlich Aus-
führungen, die sie von Ebert gehört hatten und die das alldeutsch
denkende Gericht für unzulässig hielt, mir zu. Trotzdem 6 Jahre
Zuchthaus gegen mich beantragt waren, deckte ich Ebert bis zum
Schluß. Hätte ich das nicht getan, so hätte selbst das alldeutsche Ge-
richt mich schwerlich so hart verurteilen können, als es geschehen ist.
Das sage ich alles hier nicht, um damit zu renommieren. Mein Ver-
halten Ebert gegenüber war für mich trotz der zwischen uns einge-
tretenen politischen Entfremdung einfach ein selbstverständliches Ge-
bot politischer und persönlicher Anstandspflicht. Und wenn nun
wirklich Ebert und seine Freunde, nachdem sie in die Regierung ein-
getreten sind, für meine Freilassung und die der andern politischen Ver-
urteilten sich verwendet haben, so war das doch auch wohl für sie
selbstverständliche politische Pflicht, von dem persönlichen Moment in
meinem Falle abgesehen. Deshalb kann auch keine Rede von einer
Verpflichtung zur Dankbarkeit sein, die ich und andere Freigelassene
gegenüber Ebert und Genossen hätten, und ich bin überzeugt, Ebert
würde der „Freien Presse“, wenn sie ihn vorher gefragt hätte, drin-
gend abgeraten haben, diesen Gedanken auch nur anzudeuten.
Ich glaube hiermit ein- für allemal der „Freien Presse“ die
Unterspinnung dieses Fadens unmöglich gemacht zu haben.
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Stadtarchiv Solingen (25. Oktober 2018). 25. Oktober 1918. 1914-1918: Ein rheinisches Tagebuch. Abgerufen am 15. September 2024 von https://doi.org/10.58079/cvd5