Stadtarchiv Solingen, Bergische Arbeiterstimme 26. November 1918
Demobilmachung und die Entlassung der Soldaten
Entlassungen aus dem Heer.
Vom 1. Dezember 1918 an sind aus dem Heimatheer zu ent-
lassen: Offiziere des Beurlaubtenstandes, Unteroffiziere und Mann-
schaften der Jahrgänge 1880 bis einschließlich 1886. Zur Aufrecht-
erhaltung des notwendigsten Ordnungs-, Arbeits- und Bewachungs-
dienstes können Mannschaften bis höchsten 5. Dezember zurückge-
halten werden, dann müssen sie durch jüngere ersetzt sein, die auch
aus den aufgelösten mobilen Formationen frei werden. Das Ein-
treffen einzelner mobilen Formationen in der Heimat hat begonnen.
Alles muß getan werden, um den nach langer schwerster Kriegszeit
ins Vaterland zurückkehrenden Männern einen herzlichen Empfang
zu bieten, nicht nur der Gesamtheit in öffentlicher Art, sondern auch
jedem einzelnen gegenüber in engstem kameradschaftlichen Geiste. Ver-
gessen wir nicht, was sie für die Heimat getan haben. Soweit die in
der Heimat eintreffenden mobilen Formationen nicht zum Grenz-
schutz oder Ordnungsdienst bestimmt sind, werden sie, gemäß Erlaß
vom 19. November 1918, D. 5252.18, sofort aufgelöst oder in den
Friedensrahmen zurückgeführt, um alle Jahrgänge bis auf die Jahr-
gänge 96 bis 99 ordnungsmäßig zu entlassen. Die letztern Jahr-
gänge sind in die Ersatztruppenteile der Friedensformationen oder
in diese selbst zu überführen, um dort ältere Jahrgänge zur Ent-
lassung frei zu machen. Einzelheiten regeln die stellvertretenden
Generalkommandos
OpenEdition schlägt Ihnen vor, diesen Beitrag wie folgt zu zitieren:
Stadtarchiv Solingen (26. November 2018). 26. November 1918. 1914-1918: Ein rheinisches Tagebuch. Abgerufen am 15. März 2025 von https://doi.org/10.58079/cvcz