Stadtarchiv Solingen, Bergische Arbeiterstimme 22. November 1918
„Ohligser Anzeiger“ wegen konterrevolutionärer Bestrebungen für zwei Tage verboten
Ohligs. Auf 2 Tage verboten wurde der „Ohligser An-
zeiger“. Dieses Blättchen sucht durch wiederholte ungerechtfertigte
Kritik an den Beschlüssen des Arbeiter- und Soldatenrats Stimmung
gegen diesen zu machen und wirkt dadurch, ob bewußt oder unbewußt,
in konterrevolutionärem Sinne.
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Stadtarchiv Solingen (22. November 2018). 22. November 1918. 1914-1918: Ein rheinisches Tagebuch. Abgerufen am 11. Dezember 2024 von https://doi.org/10.58079/cvb9