22. November 1918

Stadtarchiv Solingen, Bergische Arbeiterstimme 22. November 1918

Die Stellung der Arbeiterausschüsse in den Unternehmen

                   Die Arbeiterausschüsse in den Fabriken.
   Die verschiedenen Bekanntmachungen der Reichsregierung und
anderer Behörden, auch die Bekanntmachung der Gewerkschaftskom-
mission von Berlin sind geeignet, Mißverständnisse über die Rechte
der Arbeiter-Räte und –Ausschüsse aufkommen zu lassen. Die Unter-
nehmer betrachten die Arbeiterausschüsse bereits als aufgelöst und
weigern sich, ihnen die Kontrolle über den Betrieb einzuräumen.
Demgegenüber erklärt der Vollzugsrat des A[rbeiter]-S[oldaten]-Rates in Berlin:
   Bis zur endgültigen Neuwahl der Fabrikarbeiterräte, die unter
Aufsicht der Gewerkschaften vorgenommen wird, bleiben die bestehen-
den Arbeiterausschüsse in Kraft. Diesen Ausschüssen steht das Kon-
troll- und Mitbestimmungsrecht über alle aus dem Produktionsprozeß
entstehenden Fragen zu.


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Stadtarchiv Solingen (22. November 2018). 22. November 1918. 1914-1918: Ein rheinisches Tagebuch. Abgerufen am 17. Februar 2025 von https://doi.org/10.58079/cvb6


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