Stadtarchiv Solingen, Bergische Arbeiterstimme 19. November 1918
Übergangsbestimmungen für die Solinger Schneidwarenindustrie
Zur Uebergangswirtschaft.
Zwecks Abwendung einer drohenden Arbeitslosigkeit, die
durch plötzliche Preisschwankungen in Erzeugnissen der So-
linger Industrie hervorgerufen werden könnte, haben sämtliche
Solinger Gewerkschaften, Schlägereibesitzerverein und Fabri-
kantenverband folgende Vereinbarung in Aussicht genommen:
1. Die zwischen den Arbeitnehmerverbänden und den
Solinger Fabrikantenvereinen vereinbarten Löhne bleiben in
Geltung.
2. Die bisherigen von der Vereinigung Solinger Stahl-
warenfabrikanten festgelegten Aufschläge auf die Verkaufspreise
für Solinger Stahlwaren bleiben bestehen. Die Abnehmer
werden hiervon unverzüglich durch ein vom Fabrikantenver-
bande festgesetztes Rundschreiben in Kenntnis gesetzt. Dem
Fabrikantenverband haben alle noch außenstehende Firmen der
Solinger Stahlwarenindustrie sofort beizutreten. Firmen, die
nach Ablauf von zwei Wochen noch nicht Mitglieder des Fabri-
kantenverbandes sind, erhalten von den Schlägereien keine
schwarze Ware mehr.
3. Dem Schlägereibesitzerverein haben alle noch aus-
stehenden Schlägereien beizutreten. Schlägereien, die nach Ab-
lauf von zwei Wochen noch nicht dem Schlägereibesitzerverein
angehören, erhalten von den Fabrikanten keine Aufträge mehr.
Die bisherigen Preise für schwarze Ware bleiben bestehen.
4. Annullierungen bereits erteilter Aufträge in Friedens-
ware sind unzulässig und ungültig.
5. Die Gewerkschaften und Arbeitgeberverbände werden
für die Durchführung obiger Maßnahmen Sorge tragen.
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Stadtarchiv Solingen (19. November 2018). 19. November 1918. 1914-1918: Ein rheinisches Tagebuch. Abgerufen am 4. Oktober 2024 von https://doi.org/10.58079/cvaf