18. November 1918

Stadtarchiv Solingen, Bergische Arbeiterstimme 18. November 1918

Die alten Mächte sind immer noch gewillt, Verfügungen zu erlassen

                      Eine Verfügung von Münster.
   Vom Generalkommando in Münster wird uns geschrieben:
   Die Gendarmerie versieht nach wie vor ihren bisherigen Dienst.
Sie arbeitet im Interesse der Ruhe, Ordnung und Sicherheit, also
für die Gesamtheit.
   Die Gendarmerie behält alle ihre Abzeichen und trägt Säbel
und Schußwaffen, die Hilfsgendarmen außerdem einen Ringkragen
oder eine Armbinde mit der Aufschrift „Hilfsgendarm des stellv[ertretenden]
Generalkommandos 7. A[rmee] K[orps].
   Allen Anordnungen der Gendarmerie ist unbedingt Folge zu
leisten, sowohl von allen Angehörigen der Armee – Offizieren und
Mannschaften – , als auch von der Zivilbevölkerung.
   Zur Verhinderung von Plünderungen und Eigentumsvergehen
ist von der Schußwaffe Gebrauch zu machen.
   Alle Revisionen der Lebensmittelausfuhr sind durch die Gen-
darmerie streng durchzuführen, da nur auf diese Weise eine Gewähr
für die Ernährung der Gesamtheit gegeben ist.
   Wir bemerken dazu nur, daß die Arbeiterräte des Solinger
Kreises die Dinge so machen, wie sie es im Interesse der Sache für not-
wendig erachten. Auf Grund welchen Rechtes will man heute noch
in Münster [zu] verfügen, was zu geschehen hat?


OpenEdition schlägt Ihnen vor, diesen Beitrag wie folgt zu zitieren:
Stadtarchiv Solingen (18. November 2018). 18. November 1918. 1914-1918: Ein rheinisches Tagebuch. Abgerufen am 20. September 2024 von https://doi.org/10.58079/cva9


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