Stadtarchiv Solingen, Bergische Arbeiterstimme 13. November 1918
Die erste Anordnung des Arbeiter- und Soldatenrates in Gräfrath
An die Bürger der Stadt Gräfrath.
Die politische Gewalt in der Gemeinde Gräfrath ist in
unseren Händen.
Wir erwarten, daß sich die Bürger den neuen Verhältnissen
fügen und unseren Anordnungen willig nachkommen. Der
Geschäftsverkehr geht ungehindert weiter. Die Lebensmittel-
versorgung geht im früheren Rahmen weiter.
Die öffentliche Sicherheit wird gewährleistet. Den mit
roten Binden versehenen Ordnungsleuten ist unbedingt Folge
zu leisten.
Beauftragte des Arbeiter- und Soldatenrates sind mit
schriftlichen, abgestempelten Aufträgen zu versehen.
Das Tragen wie Aufbewahren von Schußwaffen jeder Art
ist verboten und sind die Waffen im Kaiserhof abzuliefern.
Es soll versucht werden, den Bürgern, die ohne Beleuch-
tungsmittel sind, nach Möglichkeiten Anschluß an die Gas- oder
Stromleitung zu verschaffen.
Zuwiderhandlungen gegen unsere Verordnungen werden
streng bestraft.
Gräfrath, den 12. November 1918.
Arbeiter- und Soldatenrat.
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Stadtarchiv Solingen (13. November 2018). 13. November 1918. 1914-1918: Ein rheinisches Tagebuch. Abgerufen am 17. September 2024 von https://doi.org/10.58079/cv93