13. November 1918

Stadtarchiv Solingen, Bergische Arbeiterstimme 13. November 1918

Bekanntmachungen des Arbeiter- u[nd] Soldatenrats des Kreises Solingen

          Bekanntmachungen
des Arbeiter- u[nd] Soldatenrats des Kreises Solingen
            Telefon 2410.
   An alle Arbeiter- und Soldatenräte des Kreises Solingen!
   Vom 11. bis einschließlich 30. November tritt Urlaubs-
sperre ein. Es darf keine Militärperson mehr die Bahn be-
nutzen.
   Alle Bekanntnachungen der Gemeinde- und Kreisverwal-
tung sind vom Arbeiter- und Soldatenrat zu unterzeichnen.
   Alle Kaiserbilder und –büsten sind aus öffentlichen und
Schulgebäuden sofort zu entfernen.
   Sämtliche gerichtlichen Verfügungen in Zivilsachen, mit
Ausnahme der politischen und militärischen Erlasse des General-
kommandos, werden nach wie vor von dem zuständigen Gerichte
weiter ausgeführt. Wer den Bestimmungen nicht Folge leistet,
verfällt in Strafe.
   Jeden Abend um 7 Uhr findet eine Sitzung des erweiterten
Ausschusses statt, wo mindestens ein Vertreter der Gemeinden
des Kreises Solingen zu erscheinen hat. Die Obleute der ein-
zelnen Kommissionen der Stadt Solingen haben in diesen
Sitzungen Bericht über die Tätigkeit der Kommissionen zu er-
statten.
   Die Revolutionsregierung hat von der alten Regierung
ein verhängnisvolles Erbe übernommen: Die Zahlungsmittel-
Not. Es ist die Schuld der alten bürgerlichen
Regierung, wenn in dieser und vielleicht auch noch in der
nächsten Woche die Löhne nicht voll in barem Gelde ausge-
zahlt werden können. Ein Teil des Lohnes wird von ein-
zelnen Firmen in kleinen Schecks über 5, 10, und 20 Mark aus-
gezahlt werden. Diese Schecks sind vollgültige Zahlungs-
mittel und müssen von jedem Geschäft in Zahlung genommen
werden. Geschäfte, die die Annahme verweigern, werden ge-
schlossen.
   Im übrigen haben wir die schärfste Kontrolle des
Bargeldverkehrs eingerichtet. Es wird hierdurch an-
geordnet, daß alle Firmen, die zu Lohnzahlungen Bank- oder
Sparkassengelder in Anspruch nehmen wollen, 24 Stunden vor-
her ihren Bedarf unter Beifügung der Lohnliste
bei uns oder bei den A[rbeiter] u[nd] S[oldaten]-R[äten] der einzelnen Orte anzu-
melden haben. Für Solingen sind wir während der Dienst-
stunden der Reichsbank ständig im Gebäude derselben für diese
Angelegenheiten zu sprechen. Keine Bank darf ohne unsere Ge-
nehmigung Beträge über 400 Mark auszahlen. Für die Post-
anstalten gilt dasselbe.
   Geldhamster werden nicht bestraft. Wer aber erwischt
wird, hat rücksichtslose Enteignung eines Viertels der gehamster-
ten Summen zu gewärtigen. Das Geldhamstern ist jetzt
ohnehin gefährlich, da die Zentral-Revolutionsregierung die
Absicht hat, alles von der alten Regierung in Verkehr gebrachte
Papiergeld einzuziehen und neues Geld auszugeben.


OpenEdition schlägt Ihnen vor, diesen Beitrag wie folgt zu zitieren:
Stadtarchiv Solingen (13. November 2018). 13. November 1918. 1914-1918: Ein rheinisches Tagebuch. Abgerufen am 17. Januar 2025 von https://doi.org/10.58079/cv92


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