11. November 1918

Stadtarchiv Solingen, Bergische Arbeiterstimme 11. November 1918

Strengere Regeln gelten nun bei der Lebensmittelverteilung in Solingen

      Achtung! Lebensmittelverteilung!
   Die Abgabestellen für Lebensmittel jeder Art
werden darauf hingewiesen, daß die Abgabe nur
unter strengster Beachtung der einge-
richteten Kontrolleinrichtungen erfolgen
darf. Niemand hat das Recht, mehr Lebensmittel
zu beanspruchen, als ihm nach der Rationierung
zusteht. Auch die Vorabgabe von Lebensmitteln
ist streng verboten. Geschäftsinhaber, welche diesen
Anordnungen zuwider handeln, haben die Ent-
ziehung der Lebensmittelabgabe, ev[entuel]l die Schließung
ihrer Geschäfte zu gewärtigen.
           Der Solinger Arbeiter- und Soldaten-Rat.


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Stadtarchiv Solingen (11. November 2018). 11. November 1918. 1914-1918: Ein rheinisches Tagebuch. Abgerufen am 4. Dezember 2024 von https://doi.org/10.58079/cv8j


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