Stadtarchiv Solingen, Bergische Arbeiterstimme 11. November 1918
Anweisung des Arbeiter- und Soldatenrates Solingen: Jagdgewehre sind unverzüglich abzuliefern
Bekanntmachung.
Sämtliche im Stadtkreise Solingen sich befind-
lichen Jagdgewehre sind spätestens bis zum Mitt-
woch, den 13. November 1918, mittags 12 Uhr,
im Stahllager Diedrichs, Friedensstraße, gegen
Quittung abzuliefern. Im Bedarfsfalle können
die Waffen ihren Besitzern belassen werden. Diesen
werden Waffenscheine erteilt.
In den Stadtgemeinden Ohligs, Wald, Höh-
scheid, Gräfrath, sowie im untern Kreise sind diese
Waffen unverzüglich an die örtlichen Arbeiter- und
Soldatenräte abzugeben.
Arbeiter und Soldatenrat.
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Stadtarchiv Solingen (11. November 2018). 11. November 1918. 1914-1918: Ein rheinisches Tagebuch. Abgerufen am 12. Oktober 2024 von https://doi.org/10.58079/cv8a