23. November 1914

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Stadtarchiv Solingen, Bergische Arbeiterstimme 23. November 1914

Die Mutter eines außerehelichen Kindes wird wegen fahrlässiger Kindstötung zu einer recht milden Strafe verurteilt – wegen der besonderen Umstände für die „Bergische Arbeiterstimme“ auch ein Opfer des Krieges.

Auch ein Kriegsopfer. Wegen fahrlässiger Kindestötung
stand die 25 Jahre alte Haushälterin Frida B. aus Elberfeld unter
Anklage. Sie wohnte früher in Milspe und schenkte dort im Juni
einem Kinde das Leben. Angst vor Vorwürfen bewog sie, die Tat-
sache vor ihren Eltern zu verschweigen und das kleine Wesen kinder-
losen Leuten in Pflege zu geben. Als der Krieg ausbrach, mußte
der Pflegevater des Kindes ins Feld, die Pflegemutter allein wollte
die Verantwortung nicht übernehmen und schickte das Kind der B.,
die inzwischen in Elberfeld Stellung angenommen hatte, zu. Zwei
Frauen überbrachten es ihr ohne vorherige Benachrichtigung : sie
war im ersten Schreck ratlos, denn sie hatte ihren Arbeitgebern ver-
schwiegen, daß sie Mutter war. In ihrer Verwirrung und in der
Furcht vor Ueberraschung trug sie das Kind eiligst in ihr Zimmer,
legte es in ihr Bett und deckte es zu. Als sie nach etwa einer Stunde
nach dem Kind sah, war es tot, wahrscheinlich erstickt. Die Straf-
kammer verurteilte sie zu einem Tage Gefängnis, der geringsten zu-
lässigen Strafe.


OpenEdition schlägt Ihnen vor, diesen Beitrag wie folgt zu zitieren:
Stadtarchiv Solingen (23. November 2014). 23. November 1914. 1914-1918: Ein rheinisches Tagebuch. Abgerufen am 10. Februar 2025 von https://doi.org/10.58079/cmh7


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