21. November 1914

BAST_21_11_1914_I

Stadtarchiv Solingen, Bergische Arbeiterstimme 21. November 1914

Der Oberbürgermeister der Stadt Solingen mahnt, dass Arbeitswillige – egal welcher Organisation und Gewerkschaft sie angehören – von Arbeiten für die Heeresverwaltung nicht abgehalten werden dürfen.

 Hindert niemanden an freiwilliger  
                        Arbeit!
   Der Oberbürgermeister erläßt diese Mahnung:
   Es sind hier Beschwerden eingegangen, daß Arbeitswillige an
der Uebernahme oder Ausführung von Arbeiten, welche für die
Heeresverwaltung bestimmt sind, gehindert wurden wegen Zugehörig-
keit zu einer bestimmten Arbeiterorganisation.
   Ein solches Verfahren ist geeignet, die Interessen des Staates
zu schädigen.
   Wer zu einem solchen Verfahren anreizt, auffordert oder Arbeits-
willige an der Uebernahme und Ausführung von derartigen Ar-
beiten hindert, macht sich strafbar.
   Zuwiderhandlungen werden sofortiges Einschreiten der Behörden
zur Folge haben.

 

 


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