Stadtarchiv Solingen, Bergische Arbeiterstimme 21. November 1914
Der Oberbürgermeister der Stadt Solingen mahnt, dass Arbeitswillige – egal welcher Organisation und Gewerkschaft sie angehören – von Arbeiten für die Heeresverwaltung nicht abgehalten werden dürfen.
Hindert niemanden an freiwilliger
Arbeit!
Der Oberbürgermeister erläßt diese Mahnung:
Es sind hier Beschwerden eingegangen, daß Arbeitswillige an
der Uebernahme oder Ausführung von Arbeiten, welche für die
Heeresverwaltung bestimmt sind, gehindert wurden wegen Zugehörig-
keit zu einer bestimmten Arbeiterorganisation.
Ein solches Verfahren ist geeignet, die Interessen des Staates
zu schädigen.
Wer zu einem solchen Verfahren anreizt, auffordert oder Arbeits-
willige an der Uebernahme und Ausführung von derartigen Ar-
beiten hindert, macht sich strafbar.
Zuwiderhandlungen werden sofortiges Einschreiten der Behörden
zur Folge haben.