18. Oktober 1918

Stadtarchiv Solingen, Bergische Arbeiterstimme 18. Oktober 1918

Hamsterfahrten schaden der Ernährung des Volkes, insbesondere wenn Kartoffeln und Brotgetreide erworben werden. Deshalb soll die Polizei die Hamsterer nun mit aller Härte verfolgen.

         Hamsterfahrten um Kartoffeln und Brotgetreide.
   Von seiten des stellvertretenden Generalkommandos geht uns
folgendes zu:
   Nach wie vor unternimmt ein beträchtlicher Teil der Bevölke-
rung Fahrten auf das Land, um dort selbst Nahrungsmittel aufzu-
kaufen (sogenannte „Hamsterfahrten“). Augenblicklich herrscht be-
sonders das Bestreben, sich auf diese Weise den Jahresbedarf an Kar-
toffeln zu sichern. Durch die Ueberschwemmung des platten Landes
mit Kartoffelhamsterern werden jedoch Kartoffeln in so erheblichen
Mengen aus den Ueberschußkreisen ausgeführt, daß diese außer Stand
gesetzt werden, so viel Kartoffeln aufzubringen, wie ihnen zur Ab-
lieferung für die Allgemeinheit auferlegt sind. Darin liegt geradezu
eine nationale Gefahr. Käme es dahin, daß die Ueberschußkreise hinter
ihrem Lieferungssoll wesentlich zurückblieben, so würde es zur Un-
möglichkeit, die der Bevölkerung zugesagte Wochenkopfmenge von
sieben Pfund aufrecht zu erhalten. Und was soll werden, wenn bereits
im Frühjahr die für die Wochenration der Bevölkerung bestimmten
Kartoffelmengen erschöpft sind? Was dies für die Allgemeinheit be-
deutet, braucht nicht näher dargelegt zu werden. Im vergangenen


Sommer konnte das selbständige Ankaufen von Nahrungsmitteln auf
dem Lande mit der Notlage, in der sich damals weite Schichten der Be-
völkerung befanden, einigermaßen entschuldigt werden. Jetzt aber, bei
Beginn des neuen Wirtschaftsjahres, zu einer Zeit, wo jeder die ihm
zustehenden Rationen wieder regelmäßig erhält, muß das sogenannte
„Hamstern“ mit Rücksicht auf die dadurch entstehenden großen Ge-
fahren für die allgemeine Versorgung von allen Behörden gleichmäßig
bekämpft worden. Jeder, der ohne die vorgeschriebenen Lebensmittel-
karten rationierte Lebensmittel, insbesondere Kartoffeln oder Brot-
getreide, auf dem Lande aufkauft, nimmt dadurch seinen Volks-
genossen einen Teil der ihnen zustehenden Nahrungsmittel fort und
schädigt sie in unverantwortlicher Weise. Personen, die nicht imstande
sind zu solchen Zwecken auf das Land zu reisen, werden dadurch ge-
radezu dem Verderben ausgesetzt. Und nicht nur die ordnungsmäßige
Versorgung der Zivilbevölkerung, sondern auch die des Heeres wird
durch ein so eigennütziges Gebaren in Frage gestellt. Deshalb muß
auf Anordnung des Kriegsernährungsamtes ebenso wohl gegen den
gewerbsmäßigen Schleichhandel wie gegen die sogenannte Schleich-
versorgung, also überhaupt gegen jeden verbotswidrigen Ankauf von
Nahrungsmitteln auf dem Lande, namentlich aber von Kartoffeln,
nachdrücklich eingeschritten werden. Die Gendarmen, Polizeibeamten
und Hilfspolizeibeamten sind von den Zivilbehörden mit entsprechen-
den Weisungen versehen worden. Die Bevölkerung muß daher aufs
eindringlichste davor gewarnt werden, Kartoffeln, Brotgetreide und
andere öffentlich bewirtschaftete Nahrungsmittel auf dem Lande selbst
aufzukaufen. Das allgemeine Interesse erfordert es, daß solche ver-
botswidrig erworbene Lebensmittel rücksichtslos beschlagnahmt und
die Käufer selbst zur Bestrafung angezeigt werden. Von der Einsicht
der Bevölkerung erwartet das Generalkommando, daß sie den ge-
troffenen Maßnahmen das nötige Verständnis entgegenbringen wird.


OpenEdition schlägt Ihnen vor, diesen Beitrag wie folgt zu zitieren:
Stadtarchiv Solingen (18. Oktober 2018). 18. Oktober 1918. 1914-1918: Ein rheinisches Tagebuch. Abgerufen am 20. September 2024 von https://doi.org/10.58079/cv6u


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