6. November 1918

Stadtarchiv Solingen, Bergische Arbeiterstimme 6. November 1918

Die Meldepflicht für Ausländer wird im Landkreis Solingen nicht genügend beachtet

                               Vom Landratsamt.
   Zahlreiche Strafverfahren lassen erkennen, daß die Be-
kanntmachungen des stellvertretenden Generalkommandos, wo-
nach sich jeder über 15 Jahre alte Ausländer binnen 8 Stunden
vor seiner Abreise oder nach seiner Ankunft persönlich bei der
Ortspolizeibehörde des jeweiligen Aufenthaltsortes an- bez[iehungs]w[eise]
abzumelden hat, noch nicht genügend beachtet wird. Es wird
daher wiederholt auf die bestehenden Meldepflichten aufmerk-
sam gemacht. Die Polizeibehörden sind angewiesen, alle Ueber-
tretungen sofort zur Anzeige zu bringen.


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