Stadtarchiv Solingen, Bergische Arbeiterstimme 12. Oktober 1918
Die festgesetzten Ortslöhne in Solingen, Höhscheid, Gräfrath, Wald und Ohligs in der Übersicht
Die Ortslöhne
sind auf Grund der Reichsversicherungsordnung für den Stadt-
kreis Solingen und für die Bürgermeistereien Ohligs, Wald
und Gräfrath wie folgt festgesetzt: Männliche Arbeiter unter
16 Jahren 2 Mark, von 16 bis 21 Jahren 4 Mark, über 21
Jahre 5,30 Mark. Arbeiterinnen unter 16 Jahren 1,60 Mark,
von 16 bis 21 Jahren 2,40 Mark, über 21 Jahren für den
Stadtkreis 3,40 Mark und für die anderen genannten Gemein-
den 3,25 Mark. In der Gemeinde Höhscheid ist wie in den
anderen Gemeinden des Landkreises Solingen der Ortslohn
wie folgt festgesetzt: Männliche unter 16 Jahren 2 Mark, von
16 bis 21 Jahren 3,75 Mark, über 21 Jahren 4,75 Mark. Weib-
liche unter 16 Jahren 1,60 Mark, von 16 bis 21 Jahren 2,40
Mark, über 21 Jahren 3,25 Mark.
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Stadtarchiv Solingen (12. Oktober 2018). 12. Oktober 1918. 1914-1918: Ein rheinisches Tagebuch. Abgerufen am 15. September 2024 von https://doi.org/10.58079/cv4m