Stadtarchiv Solingen, Bergische Arbeiterstimme 12. Oktober 1918
Im Solinger Stadtrat votierten die Vertreter der Hausbesitzer gegen den Solinger Beitritt zur Rheinischen Wohnungsfürsorgegesellschaft.
Hausbesitzer und Wohnungsnot.
Recht wenig Verständnis für die Forderungen der gegen-
wärtigen Zeit zeigten in der letzten Stadtratssitzung in So-
lingen einige Hausbesitzer unter Führung der Herren Dahmann
und Ruppert. Auf Grund des preußischen Wohnungsgesetzes
vom 28. März 1918 sind 20 Millionen Mark zur Förderung
der gemeinnützigen Bautätigkeit zur Verfügung gestellt. In
Ausführung dieser Bestimmung ist für die Rheinprovinz die
Gründung der Rhein[ischen] Wohnungsfürsorgegesellschaft m. b. H.
geplant und wird am 30. d[ieses] M[onats] verwirklicht werden. Der
Zweck dieser Gesellschaft ist nach der Satzung darauf gerichtet,
minderbemittelten Familien und Personen gesunde und zweck-
mäßig eingerichtete Wohnungen – sowei[t] möglich, in Ein- oder
Zweifamilienhäusern mit ausreichender Gartenzugabe – zu
billigen Pre[i]sen zu verschaffen. Dieses Ziel will die Gesellschaft
erreichen durch zweckdienliche wirtschaftliche Förderung und
Unterstützung der örtlichen gemeinnützigen Bautätigkeit. Auch
wird später die Geldbeschaffung für den Kleinwohnungsbau
zu den Aufgaben der Gesellschaft gehören. Bisher haben den
Beitritt zu der Gesellschaft erklärt: Der preußische Staat mit
2½ Millionen Beteiligung, die Provinz mit 1 Million, die Siedlungsgesell-
schatf Rhein. Heim, die Provinzial-Feuerversicherung, fast alle
Stadt- und Landgemeinden, die Landkreise, die gemeinnützigen
Bauvereine und eine Anzahl größerer Werke, die bisher be-
reits größere Kleinwohnungsanlagen geschaffen haben. Das
Stammkapital der neuen Gesellschaft ist insgesamt auf 7½
Millionen Mark festgesetzt und entfallen nach dem Umlagever-
fahren auf die Stadt Solingen 12 500 Mark Beteiligung.
Man bedenke, daß die Stadt sich an der Gesellschaft lediglich
beteiligt und für ihr angelegtes Geld nach der Satzung eine
Dividende von voraussichtlich 4 Prozent erhält. Es kann also
gar keine Rede davon sein, daß dieses Geld verloren ist. Trotz-
dem waren die Vertreter der Hausbesitzer gegen die Beteiligung
an der Gesellschaft. Und weshalb? Herr Dahmann erklärte,
weil die Gesellschaft nur die Bauvereine unterstützen wolle,
dieses sei eine Bevorzugung einzelner und eine Benach-
teiligung der privaten Baulustigen. Dieses ist nicht richtig, da
man unter gemeinnütziger Bautätigkeit nicht nur die Bau-
tätigkeit der Bauvereine, sondern auch die vielfach sehr um-
fangreiche Wohnungsfürsorge durch die Gemeinden, Stiftun-
gen, Werke und sonstigen Gesellschaften versteht. Alle diese
sollen selbstverständlich die gleiche Förderung und Unter-
stützung erhalten. Bei dieser Art Bautätigkeit ist aber auch
die Gewähr dafür vorhanden, daß der Wohnungsbau nicht aus
Spekulationsgründen erfolgt und wirklich gute und billige
Wohnungen geschaffen werden, was man vom privaten
Wohnungsbau nicht sagen kann. Wenn Personen ein Bedürf-
nis haben, ein eigenes Heim sich zu verschaffen und dabei die
Vorteile, die der gemeinnützigen Bautätigkeit geboten werden,
im selben Umfang genießen wollen, so brauchen sich diese nur
einem Bauverein anzuschließen, der dann denselben ein Haus
nach ihren Wünschen errichten kann, in welchem die betreffende
Person als Kaufanwärter einzieht. Nach erfolgter Tilgung
eines bestimmten Teiles der Hypothek geht das Haus dann in
den Besitz des Kaufanwärters über. Nur eine Beschränkung
besteht dabei: der Käufer eines solchen Hauses kann dasselbe
nicht weiterverkaufen, sondern muß dieses, falls er das Haus
aus irgendwelchen Gründen nicht mehr haben will, an den
Bauverein zurückgeben. Gewinne an solchen Häusern sind also
ausgeschlossen, und dieses ist auch gut so.
Trotzdem wir also gezeigt haben, daß die neue Gesellschaft
für die gemeinnützige Bautätigkeit von sehr großer Bedeutung
ist, lehnten die Dahmann, Ruppert und Genossen den Beitritt
ab, womit sie glücklicherweise in der Minderheit blieben und
damit nicht erreichten, daß die Solinger Stadtverordnetenver-
sammlung sich in der übrigen Welt als engstirniges, egoistisches
Hausbesitzerparlament blamiert. In einer Zeit, wo die Woh-
nungsnot einen solchen Umfang angenommen hat, besonders
auch in Solingen, sollten alle Mittel ergriffen werden, um den
gesamten Kleinwohnungsbau zu fördern. Weil aber zurzeit
noch keine Familien auf den Straßen kampieren oder in der
Schützenburg usw. untergebracht sind, erkennen die Hausbe-
sitzer vom oben bezeichneten Schlag des Vorhandensein einer
Wohnungsnot nicht an.
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Stadtarchiv Solingen (12. Oktober 2018). 12. Oktober 1918. 1914-1918: Ein rheinisches Tagebuch. Abgerufen am 15. Oktober 2024 von https://doi.org/10.58079/cv4f