Stadtarchiv Hilden, Rheinisches Volksblatt vom 12. Juli 1918
Alle Wehrpflichtigen sollen sich zur Landsturmrolle anmelden.
Hilden, 12. Juli. Meldung Wehrpflichti-
ger. Die Bezirkskommandos 1 und 2 Düsseldorf fordern
durch öffentlich angeschlagene Bekanntmachungen die vom
Dienst im Heere und der Marine ausgeschlossenen Wehr-
pflichtigen auf, sich zur Landsturmrolle anzumelden, ebenso
alle anderen Wehrpflichtigen vom vollendeten 17. Le-
bensjahre bis einschließlich Jahrgang 1869, die sich noch
nicht gemeldet haben oder sich nicht in ordnungsgemäßer
Kontrolle befinden. Allen in Betracht kommenden Wehr-
pflichtigen wird empfohlen, diese Bekanntmachung genau
zu lesen.
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Stadtarchiv Hilden (12. Juli 2018). 12. Juli 1918. 1914-1918: Ein rheinisches Tagebuch. Abgerufen am 17. Januar 2025 von https://doi.org/10.58079/cv3j