3. August 1914

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Stadtarchiv Goch, Bestand Völcker-Janssen, Uedemer Volkszeitung vom 3. August 1914, Bekanntmachung des Landrates Eich vom 1. August

Nach dem Befehl Se. Majestät gilt der 2. August als erster Mobilmachungstag. Die Pferdeaushebung und Wagengestellung findet in Kalkar auf dem Marktplatz statt. Alle nach der letzten Vormusterung erfassten Pferde und Zugänge sowie Wagen sind zu stellen

Bekanntmachung.

Nachdem von Se. Majestät, dem Kaiser und König, die Mobilmachung der Armee befohlen, gilt der 2. August als erster Mobilmachungstag. Die Pferde-Aushebung und Wagengestellung findet zu Calcar auf dem Marktplatz am 2. bis einschl. 5. Mobilmachungstage, also vom 3. August bis 6. August, statt, sie beginnt vormittags 8 Uhr und sind dort alle in der letzten Vormusterung als kriegsbrauchbar und vorübergehend kriegsunbrauchbar bezeichneten Pferde, sowie alle seit der letzten Vormusterung in Zugang gekommenen Pferde und die bezeichneten Wagen zu gestellen; Pferdehändler aber haben die Verpflichtung, ihre sämtlichen Pferde zur Aushebung vorzuführen. Jede Ausführung von Pferden in andere Kreise oder Ortschaften ist vom Tage des Mobilmachungsbefehls bis nach gänzlich beendeter Pferdeaushebung verboten.

Auch die Ausführung von Kriegs- und Verpflegungs-Material, sowie von Arznei- und Verbandsmitteln, bzw. chirurgischen Instrumenten ist bei Strafe untersagt.

Cleve, den 1. August 1914. Der Landrat: Eich


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Stadtarchiv Goch (3. August 2014). 3. August 1914. 1914-1918: Ein rheinisches Tagebuch. Abgerufen am 16. September 2024 von https://doi.org/10.58079/clkw


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