Stadtarchiv Solingen, Bergische Arbeiterstimme 4. Oktober 1918
Die „Bergische Arbeiterstimme“ kritisiert die neue Regierung unter Max von Baden scharf. Vor allem der Eintritt der sozialdemokratischen Abgeordneten Scheidemann und Ebert in ein bürgerliches Kabinett stößt auf tiefe Ablehnung der Solinger Unabhängigen Sozialdemokraten.
Scheidemann zum Staatssekretär bestimmt.
Die neue Regierung.
WTB Berlin, 3. Okt[ober]. Prinz Max von Baden
ist heute zum Reichskanzler und preußischen Mi-
nister der auswärtigen Angelegenheiten er-
nannt worden. Er wird am Samstag den 5. Oktober in der
für 1 Uhr nachmittags anberaumten Vollsitzung des Reichstags
sein Regierungsprogramm entwickeln.
Zu Staatssekretären ohne Portefeuille
sind die Reichstagsabgeordneten Gröber und Scheide-
mann bestimmt. Der Staatssekretär des Innern, Wall-
raf, hat seinen Abschied erbeten. Sein Nachfolger wird
ein Zentrumsabgeordneter werden. An die Spitze eines durch
Abtrennung des Reichswirtschaftsamts neu zu gründenden
Arbeitsamts soll der zweite Vorsitzende der Generalkom-
mission der Gewerkschaften, Reichstagsabgeordneter Bauer,
treten. Die Frage, ob ein vom Auswärtigen Amt unabhängiges
Reichs-Presseamt unter einem weiteren Staatssekretär
aus dem Parlament errichtet wird, ist noch in Behand-
lung. Die Ernennung mehrerer Unterstaatssekretäre aus der
Volksvertretung steht bevor. Ueber die Auswahl der Persön-
lichkeiten sind die Verhandlungen noch nicht abgeschlossen.
Das preußische Handelsministerium wird an
Stelle des ausscheidenden Staatsministers Sydow der Reichs-
tagsabgeordnete Fischbeck übernehmen.
Weiter, weiter!
Besteht die Reform aus Reden, papiernen Versprechungen,
angeketteten Ministern? Wir dächten aus Taten! Wenn das,
was mit der Reform beabsichtigt ist, überhaupt erreicht
werden kann, so ist bare Zahlung notwendig. Ob
es erreicht wird, darüber reden wir nicht. Der poli-
tische Kredit ist mit dem Papiergeld an Wert gesunken,
sehr erheblich gesunken. Wenn der Belagerungszustand aufge-
hoben wird, so hat man dem Volke erst das zurückgegeben, was
man ihm schuldig ist, hat ihm aber noch nichts über das hinaus
gegeben, was es hatte. Auf den großen Plakaten, die am
1. August 1914 in ganz Deutschland angeschlagen wurden, hieß
es, daß der Belagerungszustand nach Vollendung des Auf-
marsches unserer Heere wieder beseitigt werde. Das ist nicht
geschehen. Wird es auch jetzt nicht geschehen? Ach nein! Man
wird einige Scheidemänner in die Regierung berufen, das wird
alles sein. Glaubt man damit das Volk, das ganze arbeitende
Volk zu frieden zu stellen? Da dürfte man sich arg
täuschen. Zunächst kann eine ganz sozialdemokratische Re-
gierung in einem kapitalistisch organisierten Staat schon herz-
lich wenig tun. Die Regierung ist aber nicht sozialdemokratisch
und der kapitalistische Staat ist zudem in einem fürchterlichen
Krieg, und er muß mit allerknappsten Rationen wirtschaften.
Aber diese Teilnahme von Sozialisten an der Regierung eines
im fürchterlichsten Krieg lebenden kapitalistischen Staates ist
eine Farce, weil diese Regierung nichts zu sagen hat, denn über
dem Staat lastet der Belagerungszustand, der alle Gewalt in
die Hände von der Regierung nicht verantwortlichen Gene-
rälen legt.
Vorbedingung dafür, daß die Regierung reformieren kann
(immer unter Berücksichtigung des unter den gegebenen Ver-
hältnissen Möglichen), ist also: Aufhebung des Be-
lagerungszustandes! Wenn es nicht bei Worten
bleiben soll, wenn das Vertrauen des Volkes erworben oder
mindestens die Hoffnung, der Glaube an ein neues freies
Deutschland der Zukunft erwachen soll, warum ist dann der
Belagerungszustand noch nicht aufgehoben?
Wenn man glaubt, das Vertrauen des arbeitenden Volkes
durch die Berufung der Scheidemänner erwerben zu können, so
irrt man. Die Scheidemänner mögen das Vertrauen der
kleinen und mittleren Bourgeoise haben, jenes der Ar-
beiter haben sie nicht. Sie haben nicht einmal das
Vertrauen der Arbeiter, die sie heute noch unter ihren
Fahnen zu halten verstanden haben, und sie haben nicht das
Vertrauen der Arbeiter im Waffenrock.
Das allgemeine Wahlrecht in Preußen ist gewährt! Die
Herrenhauskommission hat es beschlossen und die Konservativen
wollen im Abgeordnetenhaus dafür stimmen. Nieder mit
diesem allgemeinen Wahlrecht! Es ist das Wahl-
recht mit den Sicherungen, das Wahlrecht, das das
Preußen von heute verewigen will, das Wahlrecht mit den
Raffinessen der dreijährigen Staatsangehörigkeit, der Wohn-
bezirksklausel, das Wahlrecht, das Hunderttausende von Hand-
arbeitern ohne Wahlrecht läßt, weil sie von einer Mietskaserne
in die andere, von einem Ort zum andern ziehen müssen, weil
die moderne Industrie den Industriearbeiter und den Ange-
stellten zum Nomaden macht und es ist zu alledem das Wahl-
recht das dem Bürger mit dem ruhigen behäbigen Leben zwei
Stimmen gibt. Soll so die Reform aussehen, wie dieses Wahl-
recht aussieht? Das wäre eine Täuschung des arbeitenden
Volkes!
Warum drängen wir, da die Zeit doch für uns arbeitet?
Warum, trotzdem die Regierenden doch nicht auf uns, auf die
Stimme der Verfemten hörten? Ist es aus Agitationsbedürfnis?
Wir stehen der kapitalistischen Gesellschaft ablehnend gegenüber
und wir hassen ihr Kind: den Krieg. Wenn das Volk enttäuscht
wird, dann fürchten wir, dann bangen wir uns um unser Volk!
Wir kennen das arbeitende Volk, denn wir, die Unabhängige
Sozialdemokratie sind die politische Vorhut dieses arbeitenden
Volkes. Dieses Volk hat Ungeheuerliches getragen und
ertragen, man soll es nicht enttäuschen. Still beobachtet
das arbeitende Volk das, was jetzt an den Oberflächen der Ge-
sellschaft vorgeht. Von einem Teil seiner Vorkämpfer hat es
sich betrogen gefühlt und an zahlreichen Orten hat es diesen
seinen ehemaligen Vertrauten in seiner Sprache klargemacht,
daß sie sein Vertrauen nicht mehr genießen. Man glaube des-
halb nicht, daß deren Berufung in die Regierung vom Volk
als eine Schmeichelei an die Adresse des Volkes empfunden
wird. Als eine Belohnung für vermeintliche Treulosigkeit
wird es empfunden! Nur Taten, sichtbare Taten
geben die Gewähr für die künftige ruhige Aufwärtsbewegung.
Deshalb rufen wir nach Taten!
Beginnt die Volksfreiheit mit einer Vergewaltigung?
Der Abgeordnete Scheidemann soll Staatssekretär
ohne Portefeuille werden, auch der Abgeordnete Ebert soll
ein Regierungsamt erhalten. Beide Abgeordnete verdanken
ihre Wahl einem ganz anderen Programm als das ist, das sie
jetzt vertreten. Als dem Abg[eordneten] Scheidemann im Laufe des Krie-
ges in seinem Wahlkreis der Vorwurf gemacht wurde, daß
er nach einem Ministersessel strebe, erklärte er das für eine
Verleumdung. Noch vor einem Jahr schrieb er, daß er
sich eher ohne Badehose in einen Ameisenhaufen, als auf einen
Ministersessel setzen werde. Es besteht jetzt die Gefahr, daß
die Wähler der Abgg. Scheidemann und Ebert nicht um
ihr Veto darüber angegangen werden, ob sie nach der Aende-
rung der Auffassungen dieser Abgeordneten sie noch weiter als
Abgeordnete haben wollen. Die Verfassung schreibt vor, daß
Abgeordnete, die in ein besoldetes Reichsamt eintreten, sich
einer Neuwahl zu unterziehen haben. Der Gefahr
dieser Neuwahl soll ausgewichen werden!
Man will im Reichstag ein Gesetz einbringen, das den
Wahlkreisen das Recht nimmt, neu darüber zu befinden, ob
sie die Ministerabgeordneten noch haben wollen. Bis dieses Ge-
setz erlassen ist, will man die Bestimmungen der Reichs-
verfassung in der Form umgehen, daß die Minister ihre
Aemter nur kommissarisch verwalten und erst nachher
formell ernannt werden.
Wir erheben gegen diese Vergewaltigung des den beiden
Abgeordneten wohlbekannten Willens der Parteiorganisationen,
die Träger der Mandate sind, entschieden Protest. Wir
appellieren an das öffentliche Rechtsgefühl und bitten um
Unterstützung unseres Protestes.
Der vorgeschlagene Weg der Umgehung der Verfassung
mag in den Fällen, wo das Einverständnis der Wahlkreise
vorausgesetzt werden kann, gangbar sein. In den Fällen
Scheidemann und Ebert ist dieses Einverständnis mit der neuen
Rolle der Abgeordneten nicht vorhanden und deshalb ist es
notwendig, daß diese beiden Abgeordneten sich einer Neu-
wahl unterziehen.
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Stadtarchiv Solingen (4. Oktober 2018). 4. Oktober 1918. 1914-1918: Ein rheinisches Tagebuch. Abgerufen am 15. September 2024 von https://doi.org/10.58079/cv38