1. Oktober 1918

Stadtarchiv Solingen, Bergische Arbeiterstimme 1. Oktober 1918

Neue Bestimmungen für die Rückführung der Leichname von gefallenen Soldaten

    Rückführung von Leichen Gefallener in die Heimat.
   Die Rückführung von Leichen Gefallener wird für den
Westen mit dem Bekanntwerden dieses Erlasses, für den Osten
vom 1. Oktober 1918 an widerruflich nach Maßgabe der bisher
gültigen Bestimmungen gestattet. Wo im Osten Etappen-
Inspektionen nicht mehr bestehen, sind die Rückführungsgesuche
von den stellvertretenden Generalkommandos an die betreffen-
den Militär-Gouvernements oder an die Militärverwaltungen
zu richten. Die Rückführung von Leichen Gefallener aus
Mazedonien ist nunmehr gestattet, die vom italienischen Kriegs-
schauplatz, aus der Ukraine und aus Finnland bleibt bis auf
weiteres verboten.


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Stadtarchiv Solingen (1. Oktober 2018). 1. Oktober 1918. 1914-1918: Ein rheinisches Tagebuch. Abgerufen am 18. September 2024 von https://doi.org/10.58079/cv2w


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