Stadtarchiv Goch, Bestand Völcker-Janssen, Uedemer Volkszeitung vom 3. August 1914, Bekanntmachung des kommandierenden Generals des VII. Armeekorps
Bekanntmachung
Seine Majestät der Kaiser haben die Mobilmachung der Armee und Marine befohlen.
- Der erste Mobilmachungstag ist der 2. August, der zweite der 3. August, der dritte der 4. August, der vierte der 5. August, der fünfte der 6. August usw.
- Sämtliche Offiziere, Unteroffiziere und Mannschaften des Beurlaubtenstandes, einschließlich der Ersatzreservisten haben sich zu der auf den Kriegsbeorderungen angegeben Zeit an dem bezeichneten Orte pünktlich einzufinden; dagegen verbleiben die nur mit einer Paßnotiz Versehenen zunächst in der Heimat
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- Wer dem obigen Befehle nicht Folge leistet, verfällt in strenge Bestrafung nach den Kriegsgesetzen.
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Der kommandierende General des VII. Armeekorps.
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Stadtarchiv Goch (3. August 2014). 3. August 1914. 1914-1918: Ein rheinisches Tagebuch. Abgerufen am 14. Dezember 2024 von https://doi.org/10.58079/clkv