3. August 1914

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Stadtarchiv Goch, Bestand Völcker-Janssen, Uedemer Volkszeitung vom 3. August 1914, Bekanntmachung des kommandierenden Generals des VII. Armeekorps

Bekanntmachung

Seine Majestät der Kaiser haben die Mobilmachung der Armee und Marine befohlen.

  1. Der erste Mobilmachungstag ist der 2. August, der zweite der 3. August, der dritte der 4. August, der vierte der 5. August, der fünfte der 6. August usw.
  2. Sämtliche Offiziere, Unteroffiziere und Mannschaften des Beurlaubtenstandes, einschließlich der Ersatzreservisten haben sich zu der auf den Kriegsbeorderungen angegeben Zeit an dem bezeichneten Orte pünktlich einzufinden; dagegen verbleiben die nur mit einer Paßnotiz Versehenen zunächst in der Heimat
  3. Wer dem obigen Befehle nicht Folge leistet, verfällt in strenge Bestrafung nach den Kriegsgesetzen.
  4. ….
  5. ….

Der kommandierende General des VII. Armeekorps.


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Stadtarchiv Goch (3. August 2014). 3. August 1914. 1914-1918: Ein rheinisches Tagebuch. Abgerufen am 14. Dezember 2024 von https://doi.org/10.58079/clkv


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