Landesarchiv NRW Abteilung Rheinland, Regierung Düsseldorf, BR 0007, Nr. 38866, o. Bl.
Die Bereitschaft zur Sendung der sogenannten Liebesgaben an die Front ist noch immer ungebrochen. Weiterhin ungelöst ist die Problematik, dass immer wieder Liebesgaben geschickt werden, die nicht von der Heeresführung erwünscht sind. So fragt der Regierungspräsident zu Düsseldorf beim Kriegsministerium an, wie denn mit der Sendung von „Utermöhlens keimfreien Schnellverband“ umgegangen werden soll. Die Medizinalabteilung des Kriegsministeriums lehnt eine Sendung solcher Verbände ab.
Kriegsministerium
Medizinal-Abteilung
Nr. 6874/11.14 M A.
Berlin W 66, Leipziger Str. 5, den 27. November 1914.
Zum dortigen Schreiben vom 9. d[ieses] M[ona]ts
Nr. I.J.5403
Die Truppen besitzen 2 von der Heeresverwaltung gelie-
ferte Verbandpäckchen, mit deren Handhabung jeder Soldat
vertraut gemacht worden ist. Ein Bedürfnis nach anderen Ver-
bandpäckchen, die als Liebesgaben gestiftet werden sollen,
liegt daher nicht vor, ganz abgesehen davon, daß „Utermöhlens
Schnellverband“ bei den Mannschaften völlig unbekannt ist.
Das Kriegsministerium bittet daher von der Sendung derartiger
Verbandpäckchen an die Front absehen zu wollen.
1 Päckchen.
[…]
An
den Herrn Regierungspräsidenten
in
Düsseldorf.
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Landesarchiv NRW Abteilung Rheinland (27. November 2014). 27. November 1914. 1914-1918: Ein rheinisches Tagebuch. Abgerufen am 7. Oktober 2024 von https://doi.org/10.58079/cmfz