8. Juli 1918

Stadtarchiv Hilden, Rheinisches Volksblatt vom 8. Juli 1918

Nach dem Friedensschluss mit Russland gibt es für die in Deutschland befindlichen russischen Kriegsgefangenen gewisse Vergünstigungen.

Hilden, 8. Juli. Russische Gefangene.
Von seiten des stellvertretenden Generalkommandos des
7. Armeekorps geht uns folgendes zu: Nach dem Friedens-
schluß mit Rußland sind den russischen kriegsgefangenen
Offizieren und Mannschaften gewisse Erleichterungen ge-
währt worden, unter anderem können russische kriegs-
gefangene Mannschaften, die sich in Einzelkommandos be-
finden, unter zeitlicher und örtlicher Begrenzung beurlaubt
werden, namentlich zum Besuche in gleicher Lage befind-
licher kriegsgefangener Kameraden. Es wird daher vor-
kommen, daß russische kriegsgefangene Mannschaften ohne
Bewachung angetroffen werden. Diese beurlaubten Mann-
schaften müssen sich jedoch im Besitze eines von der In-
spektion der Gefangenenlager des 7. Armeekorps ausge-
stellten Ausweises mit Lichtbild befinden. Es wird je-
doch besonders darauf hingewiesen, daß sich durch die
eingeräumten Vergünstigungen an der Eigenschaft der in
Deutschland untergebrachten russischen Soldaten als
Kriegsgefangene nichts geändert hat.


OpenEdition schlägt Ihnen vor, diesen Beitrag wie folgt zu zitieren:
Stadtarchiv Hilden (8. Juli 2018). 8. Juli 1918. 1914-1918: Ein rheinisches Tagebuch. Abgerufen am 17. März 2025 von https://doi.org/10.58079/cv2b


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