Stadtarchiv Solingen, Bergische Arbeiterstimme 23. September 1918
Die Polizei wird in Solingen die Einhaltung der Wohnungsmeldepflicht streng kontrollieren.
Stadt Solingen.
An- und Abmeldepflicht von freien Wohnungen. Nachdem durch
die Polizeiverordnung vom 10. September d[iese]s J[ahre]s die An- und Ab-
meldepflicht von freien Wohnungen bei dem städtischen Wohnungs-
nachweise eingeführt worden ist, wird hiermit bekannt gemacht, daß
sich die Geschäftsräume des Wohnungsnachweises im Stadtbauamt,
Zimmer Nr. 2 befinden. Daselbst können die in der Polizeiverord-
nung vorgeschriebenen Meldekarten unentgeltlich in Empfang ge-
nommen und ausgefüllt werden. Die gegenwärtige Wohnungsknapp-
heit macht zur restlosen Erfassung aller leerstehenden oder infolge
Kündigung nicht vermietbaren Wohnungen die nachdrücklichste Durch-
führung der Meldepflicht notwendig. Ich weise ausdrücklich darauf
hin, daß für jede Nichtbefolgung der Meldepflicht unnachsichtlich Be-
strafung eintreten wird. Die Polizeibeamten sind angewiesen, jede
unterlassene Meldung zur Anzeige zu bringen. Das Ergebnis der An-
und Abmeldung der Wohnungen wird wöchentlich im Stadtbauamte
und im Stadthause durch Aushang bekanntgegeben.
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Stadtarchiv Solingen (23. September 2018). 23. September 1918. 1914-1918: Ein rheinisches Tagebuch. Abgerufen am 6. Oktober 2024 von https://doi.org/10.58079/cv16