Stadtarchiv Solingen, Bergische Arbeiterstimme 19. September 1918
Auf der Sitzung der Wohnungs- und Baukommission in Solingen wurde eingehend über die Behebung der Wohnungsnot beraten und beschlossen, sich für den Beitritt zur Rheinischen Wohnungsfürsorge-Gesellschaft stark zu machen.
Eine gemeinsame Sitzung der Wohnungs- und Bau-
kommission in Solingen beschäftigte sich, wie wir bereits
kurz berichteten, ebenfalls mit Wohnungsfragen. Durch Polizei-
verordnung vom 10. Sept. d[iesen] J[ahres] ist ein zwangsweiser Wohnungs-
nachweis für Kleinwohnungen, bis zu 5 Räumen ohne Küche, einge-
richtet. Dieser Wohnungsnachweis soll der Vorläufer des Woh-
nungsamtes sein. Die Einrichtung selbst als Wohnungsamt anzu-
sprechen, wie es seitens der bürgerlichen Presse geschieht, ist falsch,
da dem Wohnungsamt noch weit wichtigere Aufgaben obliegen und
auch hierfür erst eine besondere Stelle geschaffen werden muß, wie
dieses überall der Fall ist, wo ein wirkliches Wohnungsamt existiert.
Mit der in der Sitzung Ausdruck gegebenen Anschauung, das Woh-
nungsamt zu einer gemeinsamen Einrichtung aller Gemeinden des
oberen Kreises zu machen, kann man sich nur einverstanden er-
klären. Bereits vor längerer Zeit haben auch wir diese Forderung
vertreten.
Die auf Grund der Beschlüsse der letzten Sitzung eingeleiteten
Erhebungen über die Zahl der leeren Wohnungen in den Gemeinden
des oberen Kreises haben ergeben, daß ein sehr empfindlicher Woh-
nungsmangel herrscht. Die Zahl der leeren Wohnungen war bei
der Zählung im Mai dieses Jahres derartig gering, daß fast gar
keine Kleinwohnungen als leere bezeichnet werden konnten. Statt-
gefundene Feststellungen über die angeblich in Solingen leerstehenden
50 Wohnungen haben ergeben, daß diese bis auf 18 alle vermietet
sind. Die noch nicht vermieteten sind baulich in einem sehr schlechten
Zustand oder ohne Licht und Wasser, oder es handelt sich um einzelne
Dachzimmer, die als Wohnungen nicht bezeichnet werden können.
Einstimmig war man unter dem Eindruck dieser Tatsachen der An-
sicht, daß die Schaffung neuer Kleinwohnungen sofort in die Wege
zu leiten ist. Zur Beseitigung der dringendsten Not sind der Spar-
und Bauverein und der Gemeinnützige Bauverein bereit, ihre Bau-
tätigkeit wiederaufzunehmen, falls für die Baukosten-Ueberteuerung
die erforderlichen Bauzuschüsse geleistet werden. In Betracht kommt
beim Spar- und Bauverein zuerst das Gelände an der Lerchenstraße,
wo rund 100 Wohnungen noch errichtet werden sollen. Für den
Gemeinnützigen Bauvereins 652 000 Mark in Betracht. Drei Viertel [Satzfehler]
in Frage, wo rund 60 Wohnungen erstellt werden sollen. Ausgehend
von der Annahme, daß die Baukosten zurzeit 200 Prozent höher sind
als vor dem Kriege, kommen als Baukostenüberteuerung bei den
Bauten des Spar- und Bauvereins 1 104 000 Mark, bei denen des
Gemeinnützigen Bauvereins 625 000 Mark in Betracht. Drei Viertel
dieser höheren Baukosten sind durch Zuschüsse von Staat, Reich und
Gemeinde aufzubringen, während man annimmt, daß das restliche
Viertel infolge dauernder Bauverteuerung als Wert bestehen bleibt.
Der so seitens der Stadt zu leistende Zuschuß beläuft sich auf
439 000 Mark, vorausgesetzt, daß keine Aenderungen mehr eintreten.
Die Kommissionen erklärten sich damit einverstanden, daß vorbehalt-
lich der Zustimmung der Stadtverordnetenversammlung die ent-
sprechenden Anträge auf Gewährung der Bauzuschüsse beim Reichs-
bezw. Staatskommissar für das Wohnungswesen eingereicht werden.
Nur die eingefleischten Vertreter der Haus- und Grundbesitzerinter-
essen, wie die Herren Ruppert und Weck, konnten sich mit dem Vor-
schlägen so recht nicht befreunden, worauf wir noch zurückkommen.
Nach Erledigung der noch zu erledigenden Vorarbeiten sollen die
Projekte so schnell wie möglich zur Ausführung kommen.
Die weiteren Verhandlungen betrafen den Beitritt der Stadt
zu der neu zu gründenden Rhein[ischen] Wohnungsfürsorge-Gesellschaft
m. b. H., die im Oktober mit wahrscheinlich 7½ Millionen Stamm-
kapital und Beteiligung des Staates, der Provinz, der Landesver-
sicherungsanstalt, der Städte und Kreise und der Bauvereine ge-
gründet werden soll. Nach den Richtlinien der Beteiligung komme
für Solingen ein Betrag von 125 000 Mark in Betracht, die als
Stammeinlage einzubringen sind. Herr Landesrat Dr. Mewes
von der Landesversicherungsanstalt in Düsseldorf erläuterte ein-
gehend den Zweck der Gesellschaft, der ausschließlich auf die För-
derung der gesamten gemeinnützigen Bautätigkeit gerichtet ist. Die
Gesellschaft wird nicht selbst bauen, sondern die lokalen Stellen bei
ihrer Tätigkeit in weitgehendster Weise unterstützen. Besonders Ge-
wicht wird auf die Beschaffung der Baustoffe für die gesamte ge-
meinnützige Bautätigkeit der Rheinprovinz gelegt, wo man durch
den großen Bedarf eine weitgehende Verbilligung beim Massenbezug
bezw. Abschlüssen erwartet. Auch durch Schaffung von Normal-
einheiten des Baustoffbedarfs wie Eisen, Bauholz, Fenster, Türen,
usw. wird auf eine wirtschaftlichere und verbilligende Bauweise
hingewirkt werden. Ferner soll in Zukunft auch die neue Gesell-
schaft für die Geldbeschaffung in Betracht kommen. Von fast allen
Städten und Kreisen ist bereits der Beitritt beschlossen. Aber die
Herren Ruppert und Weck konnten sich auch nach den erhaltenen
Aufklärungen nicht für den Beitritt erklären, da durch die Gesell-
schaft die gemeinnützige Bautätigkeit und nicht auch der private
Wohnungsbau gefördert werden soll. Der Stadtverordnetenver-
sammlung soll der Beitritt zur Gesellschaft empfohlen werden.
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Stadtarchiv Solingen (19. September 2018). 19. September 1918. 1914-1918: Ein rheinisches Tagebuch. Abgerufen am 18. September 2024 von https://doi.org/10.58079/cv0k