Stadtarchiv Hilden, Rheinisches Volksblatt vom 4. Juli 1918
Neue Bestimmungen für die Anrechnung von Kriegsjahren treten in Kraft
Hilden, 4. Juli. Anrechnung von Kriegs-
jahren. Ueber die Anrechnung von Kriegsjahren hat
das Kriegsministerium eine bemerkenswerte Bestimmung
erlassen, nach welcher für die Anrechnung ein zweimonatiger
Aufenthalt im Kriegsgebiet Bedingung ist. Das ist auch
dann als erfüllt anzusehen, wenn kürzere, in mehrere Jahre
fallende Aufenthaltsfristen zusammen mindestens zwei Mo-
nate ergeben. Als Kriegsjahre gilt das Kalenderjahr, in
dem die Bedingung erfüllt ist.
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Stadtarchiv Hilden (4. Juli 2018). 4. Juli 1918. 1914-1918: Ein rheinisches Tagebuch. Abgerufen am 2. November 2024 von https://doi.org/10.58079/cv07