Stadtarchiv Solingen, Bergische Arbeiterstimme 17. September 1918
Die Provinzialfleischstelle in Köln informiert über Maßnahmen, die gegen die Abgabe von Fleisch ohne Marken ergriffen wurden
Bekanntmachung.
Die Provinzialfleischstelle hat im vorigen
Monat die Inhaber von Gastwirtschaften und
Hotelbetrieben vor der markenfreien Abgabe
von Fleisch und der ungenügenden Entwertung
von Fleischmarken gewarnt unter Hinweis auf
die zu ergreifenden strengen Massnahmen bei
Zuwiderhandlung gegen die gesetzlichen Be-
stimmungen.
Durch Beobachtung einzelner Lokale ist
festgestellt worden, dass Fleischgerichte ver-
abreicht wurden, ohne dass die Gäste nach
Fleischmarken auch nur gefragt worden wären.
Wir haben die Inhaber der betreffenden Lokale
in Köln und Düsseldorf vom Bezuge von Fleisch
und Fleischwaren für eine bestimmte Zeit aus-
geschlossen.
Diese Massnahme mögen den Beteiligten als
eine weitere eindringliche Warnung dienen.
Ueberwachungspersonen, die unauffällig Wirt-
schaften und Hotels beaufsichtigen, sind in der
ganzen Provinz tätig. Wird die markenfreie
Abgabe von Fleisch oder die ungenügende
Entwertung von Fleischmarken trotz dieser
wiederholten öffentlichen Warnung festgestellt,
so werden wir die Schliessung des Lokals auf
Grund der Bekanntmachung zur Fernhaltung
unzuverlässiger Personen vom Handel un-
gesäumt veranlassen. Die Schliessung erfolgt
auf mindestens drei Monate.
Die Abgabe von Fleisch ohne Marken
ist nur unter Zuhilfenahme des Schleichhandels
möglich, die Bekämpfung des Schleichhandels
aber ist eine unabweisbare Pflicht aller in der
Fleischbewirtschaftung tätigen Behörden. Den
Schleichhändlern, gewissenlosen, von Profitgier
getriebenen Personen, muss das Handwerk
gelegt werden; dann aber erheischt auch die
Verantwortung für die Fleischversorgung der
Bevölkerung einen möglichst wirksamen Schutz
unserer Viehbestände von der Raubwirtschaft,
die durch heimliche Abschlachtungen getrieben
wird. Lediglich aus diesen Erwägungen erklärt
sich unser rücksichtsloses Vorgehen gegen
diejenigen, die heimliche Abschlachtungen
vornehmen oder dulden und gegen die Ab-
flusskanäle, in die das unerlaubt gewonnene
Fleisch fliesst.
Jede ermittelte Nichtachtung der bestehen-
den Vorschriften zieht strafrechtliche Verfolgung
nach sich.
Köln, den 10. .September 1918.
K[öni]gl[ich] Preuss[ische] Provinzialfleischstelle
für die Rheinprovinz.
Der Vorsitzende: Dr. Lothes.
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Stadtarchiv Solingen (17. September 2018). 17. September 1918. 1914-1918: Ein rheinisches Tagebuch. Abgerufen am 18. März 2025 von https://doi.org/10.58079/cuzz