Stadtarchiv Solingen, Bergische Arbeiterstimme 17. September 1918
In Solingen müssen freiwerdende Wohnungen vom Vermieter den Behörden gemeldet werden.
Solingen. Oeffentlicher Wohnungsnachweis. Im
Bezirk unseres Stadtkreises ist eine neue Polizeiverordnung in Kraft
getreten, die dem Wohnungsvermieter freiwerdender Wohnungen
bis zu 6 Wohnräumen die An- und Abmeldung zur Pflicht macht.
Vor allem sind auch leere Einzelzimmer und möblierte Wohnungen
anzumelden. Ein empfindlicher Mangel herrscht schon von je bei uns
in möblierten Zimmern, daß auch diese der Anzeigepflicht unter-
liegen, ist deshalb sehr wesentlich.
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Stadtarchiv Solingen (17. September 2018). 17. September 1918. 1914-1918: Ein rheinisches Tagebuch. Abgerufen am 23. Januar 2025 von https://doi.org/10.58079/cuzx