11. September 1918

Stadtarchiv Solingen, Bergische Arbeiterstimme 11. September 1918

Für Geldsammlungen ist eine behördliche Genehmigung notwendig.

  Solingen. Geldsammlung ohne behördliche
Genehmigung verboten. In den letzten Tagen sind
bei hiesigen Werken und bei Privatem Leute vorstellig geworden,
die sich Gelder erbaten zur Unterstützung einer Kriegsbeschädig-
ten-Organisation. Die Polizeiverwaltung ersucht uns, die Be-
völkerung darauf aufmerksam zu machen, daß zur besagten
Sammlung keine Genehmigung erteilt wurde. Wer also weiter
Sammlungen für diesen oder einen andern Zweck vornehmen
will, besorge sich zunächst die behördliche Genehmigung.


OpenEdition schlägt Ihnen vor, diesen Beitrag wie folgt zu zitieren:
Stadtarchiv Solingen (11. September 2018). 11. September 1918. 1914-1918: Ein rheinisches Tagebuch. Abgerufen am 21. April 2025 von https://doi.org/10.58079/cuz0


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