3. August 1914

3AugBrieftauben

Stadtarchiv Goch, Bestand Völcker-Janssen, Niederrheinisches Volksblatt, Gocher Zeitung, vom 3. August 1914, Lokalseite

Das Brieftaubenschutzgesetz von 1901 verpflichtete gegen alljährliche Zuschüsse vom Kriegsministerium alle Taubenvereine zu militärischen Flugaufgaben. Der 1902 in Goch gegründete Brieftaubenverein „Rheinland“ nannte sich deshalb spätestens 1905 „Militär-Brieftauben-Verein Rheinland“ und stellte aus patriotischen Gründen seine Tauben der Heeresverwaltung für den Nachrichtendienst zur Verfügung. 1908 stellten die Gocher Brieftaubenzüchter der Militärverwaltung 185 Brieftauben zur Verfügung. Mit dem Ausbruch des Ersten Weltkriegs wurde das Interesse des Militärs an Brieftauben besonders groß.

Militär-Brieftauben. Mit Bezugnahme auf den § 3 Reichsgesetzes vom 28. Mai 1894, betreffend den Schutz der Brieftauben und den Brieftauben-Verkehr im Kriege, wird hierdurch bekannt gegeben, dass die Mitglieder des Brieftaubenvereins „Pfeil“ zu Cleve, des Brieftauben-Liebhabervereins „Rheinland“ zu Goch und des Brieftaubenvereins in Kesseln der Militärbehörde ihre Brieftauben zur Verfügung gestellt haben, und dass diese Tauben nunmehr den Schutz des Gesetzes genießen.


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Stadtarchiv Goch (3. August 2014). 3. August 1914. 1914-1918: Ein rheinisches Tagebuch. Abgerufen am 2. November 2024 von https://doi.org/10.58079/clkp


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