7. September 1918

Stadtarchiv Solingen, Bergische Arbeiterstimme 7. September 1918

Ein Solinger Rangiermeister wurde wegen Eisenbahndiebstählen zu einer hohen Gefängnisstrafe verurteilt.

   Soli[n]gen. Eisenbahndiebstähle wurden wie
anderwärts auch in Solingen fortgesetzt verübt. Eines
Tages erwischte man dabei den seit einer Reihe von Jahren
bei der Eisenbahn beschäftigten Rangiermeister Heinrich K. von
Solingen. Der Mann räumte denn auch gleich drei Diebstähle
ein, mit den übrigen wollte er jedoch nichts zu tun gehabt
haben. In den zugegebenen drei Fällen hatte er seine amtliche
Tätigkeit auf dem Solinger Hauptbahnhofe dazu benutzt, in die
Gepäckwagen haltender Personenzüge einzusteigen, die Deckel
unzureichend verschlossener und verschnürter Schließkörbe hoch-
zuheben und sich dann aus den Körben vier Stücke Damen-
kleiderstoff, einige Wäschegegenstände und ein Paar Schuhe
anzuzeigen. Die Strafkammer verurteilte den bisher unbestraf-
ten Mann zu 15 Monaten Gefängnis, sie brachte in
der Urteilsbegründung zum Ausdruck, daß solche unerhörten
Vertrauensbrüche beamteter Personen zur Anwendung
schwerer Strafen herausforderten.


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