7. September 1918

Stadtarchiv Solingen, Bergische Arbeiterstimme 7. September 1918

Die Leiterinnen von Schuhkursen dürfen diese nur abhalten, wenn sie die entsprechende Meisterausbildung und eine Genehmigung der Handwerkskammer vorweisen können

                        Einstellung der Schuhkurse.
   Die Schuhkurse, die in letzter Zeit hier und in der Um-
gebung ziemlich üppig ins Kraut geschossen waren, haben vor-
läufig ein Ende gefunden. Die Kursusleiterinnen sind von der
Behörde dahingehend belehrt worden, daß sie nur dann ihre
unterrichtliche Tätigkeit ausüben dürfen, wenn sie die Meister-
prüfung bestanden und die Genehmigung zur Ausbildung bei
der Handwerkskammer nachgesucht haben. Da die hier ihre
Tätigkeit ausübenden Leiterinnen diese Bedingungen nicht er-
füllt hatten, mußten sie ihre Tätigkeit einstellen.


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