13. Oktober 1918

Stadtarchiv Troisdorf, Pressesammlung: Siegburger Kreisblatt vom 13. Oktober 1918

Die Herstellung von Bonbons wird verboten.

    – Verbot der Bonbonkocherei. Durch Bekannt-
machung des Staatssekretärs des Kriegsernährungs-
amtes ist die gewerbliche Verarbeitung von Zucker
zu Süßigkeiten ausdrücklich verboten, soweit der
Zucker nicht von der Reichszuckerstelle oder der
Zuckerzuteilungsstelle für das Deutsche Süßigkeits-
gewerbe oder einen Kommunalverband für diesen
Zweck zugeteilt ist. Danach ist fortan die Herstel-
lung von Süßigkeiten in Lohn nicht mehr ge-
stattet.


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Stadtarchiv Troisdorf (13. Oktober 2018). 13. Oktober 1918. 1914-1918: Ein rheinisches Tagebuch. Abgerufen am 11. September 2024 von https://doi.org/10.58079/cuv4


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