Kreisarchiv Euskirchen, Unterhaltungsblatt und Anzeiger für den Kreis Schleiden und Umgegend (Amtliches Kreisblatt) vom 25. Dezember 1918
Amtliche Warnung vor Mohn als Tabakersatzstoff wegen dem Inhaltsstoff Morphin
Bekanntmachung.
Gegen die in Veröffentlichungen der Tagespresse
als Tabakersatzstoffe empfohlenen Blätter, Stengel
und reifen Kapseln des im Inlande angebauten Mohns
äußert das Reichsgesundheitsamt, wegen der damit
verbundenen gesundheitlichen Gefahren, Bedenken.
Nach Untersuchungen enthielten zerkleinerte Mohn-
kapseln, welche aus angeblich reifen Mohnkapseln
bestanden, beträchtliche Mengen Morphin. Beim
Uebergang kleiner Morphinmengen in den Rauch
würden sich daher ähnliche Giftwirkungen bemerkbar
machen, wie sie beim Rauchen von Opium beobachtet
werden. Es wird auf die Gefahren hingewiesen, die
eine Verwendung der Mohnpflanze als Tabakersatz
für die Gesundheit zur Folge haben können und
empfehlen, die Kapseln, sowie Blätter und Stengel
des Schlafmohns als Tabakersatzstoffe zu vermeiden.
Schleiden, den 16. Dezember 1918.
Der Landrat.