Kreisarchiv Euskirchen, Unterhaltungsblatt und Anzeiger für den Kreis Schleiden und Umgegend (Amtliches Kreisblatt) vom 25. Dezember 1918
Bewilligung der Zulagen für Renten gegen Vorlage eines unterschriebenen Quittung
Vermischtes.
Schleiden, 23. Dez[ember]. (Zulagen auch zu den
Altersrenten!) Vom 1. Januar 1918 ab er-
hielten die Empfänger von Reichs-Invaliden, Kranken-,
witwen oder Witwenkrankenrenten eine Zulage aus-
gezahlt. Diese Zulage ist auch für 1919 bewilligt
worden. Vom 1. Januar 1919 ab erhalten ferner
auch die Altersrentenempfänger Zulage in Höhe von
8.- M[ar]k. Die Auszahlung erfolgt durch die Post-
anstalten gegen Vorlegung einer unterschriftlich voll-
zogenen und mit Dienstsiegel einer zur Führung eines
öffentlichen Siegels berechtigten Person versehenen
Quittung. Die im Bezirk der Invalidenversicherungs-
anstalt Rheinprovinz wohnenden Rentenempfänger
erhalten die Quittung bei ihren zuständigen Gemeinde-
oder Ortspolizeibehörden.
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Kreisarchiv Euskirchen (25. Dezember 2018). 25. Dezember 1918. 1914-1918: Ein rheinisches Tagebuch. Abgerufen am 11. Februar 2025 von https://doi.org/10.58079/cuu8