Kreisarchiv Euskirchen, Unterhaltungsblatt und Anzeiger für den Kreis Schleiden und Umgegend (Amtliches Kreisblatt) vom 21. Dezember 1918
Informationen zur Bekämpfung der Kleiderläuse im Kreis Schleiden
Bekanntmachung.
Bei der starken und schnellen Belegung der Ort-
schaften mit Truppen hat es sich trotz aller Vorsicht
nicht immer vermeiden lassen, daß Ungeziefer, ins-
besondere Kleiderläuse, von den Soldaten in die
Zivilbevölkerung verschleppt wurden.
Eine direkte Gefahr ist damit nicht verbunden, da
Fleckfieber und andere Läuse übertragbare
Krankheiten unter unseren Westtruppen vorkamen.
Indessen ist doch seitens der Zivilbevölkerung mit
allen Mitteln dahin zu streben, eine gegebenenfalls
auftretende Verlausung sobald als möglich zu beseitigen.
Im Beginn der Verlausung sitzen die Kleiderläuse
meist nur in der Leibwäsche, nicht in den Kleidern.
Durch Wechsel der Wäsche, der zweckmäßig nach 4 und
8 Tagen wiederholt wird, durch Auskochen der be-
fallenen Wäsche und Abseifen des Körpers läßt sich
die Plage fast immer im Beginn beseitigen.
In den Kleidern sitzen die Kleiderläuse meist in
den Falten und Nähten. Durch Bügeln mit heißen
Bügeleisen kann das Ungeziefer getötet werden.
Bei höheren Graden der Verlausung ist der Arzt
zu befragen.
Schleiden, den 16. Dezember 1918.
Der Landrat.
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Kreisarchiv Euskirchen (21. Dezember 2018). 21. Dezember 1918. 1914-1918: Ein rheinisches Tagebuch. Abgerufen am 13. Februar 2025 von https://doi.org/10.58079/cuu5