Stadtarchiv Hilden, Rheinisches Volksblatt vom 29. August 1918
Sendungen an deutsche Kriegsgefangene, die sich in amerikanischer Kriegsgefangenschaft in Frankreich befinden, müssen besonders beschriftet werden.
Hilden, 28. Aug. Sendungen an deutsche
Gefangene. Postsendungen an die in der Gewalt des
amerikanischen Heeres in Frankreich befindlichen deutschen
Kriegsgefangenen müssen in der Aufschrift neben den sonst
erforderlichen Angaben (Vor- und Zuname, Dienstgrad,
Kompagnie und Regiment, denen der Gefangene angehört
hat) den Zusatz tragen: Care of Central Records Office,
U. S. A., P. O. 717, France. – Postanweisungen für
deutsche Gefangene, die sich in England und in englischen
Lagern auf französischem Boden befinden, dürfen, wie auch
das in allen Postschalterräumen aushängende Merkblatt
über den Gefangenen-Postverkehr vorschreibt, nur an das
Postamt im Haag gerichtet werden.
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Stadtarchiv Hilden (29. August 2018). 29. August 1918. 1914-1918: Ein rheinisches Tagebuch. Abgerufen am 5. Oktober 2024 von https://doi.org/10.58079/cuty