20. August 1918

Stadtarchiv Hilden, Rheinisches Volksblatt vom 20. August 1918

 Kriegshinterbliebenen wird geraten sich im Todesfall ihres Ernährers sofort an die zuständige Fürsorgestelle zu wenden.

Hilden, 20. August. Wohin wenden sich
Kriegshinterbliebene? Den Kriegshinterbliebe-
nen wird erneut nahegelegt, beim Tode ihres Ernährers
sich sofort an die örtliche Fürsorgestellen für Kriegerjhinter-
bliebene zu wenden. Diese Fürsorgestellen, die an fast
allen Orten, auf dem Lande vielfach bei den Landrats-
ämtern, errichtet sind, stehen den Kriegshinterbliebenen
unentgeltlich mit Rat und Tat bei, stellen die Anträge
auf Gewährung der gesetzlichen und sonstigen Hinter-
bliebenenbezüge auf und helfen den Kriegerhinterbliebe-
nen im Falle der Not durch Vermittlung von Beihilfen
oder Gewährung von Unterstützungen. Letzteres ist be-
sonders dann von Wert, wenn ein bereits ausgeschiedener
Heeresangehöriger stirbt und seine Familie in Bedrängnis
hinterläßt. Die Anweisung der Versorgungsgebührnisse
beansprucht nämlich in solchen Fällen längere Zeit weil
erst geprüft werden muß, ob die Todesursache mit einer
Dienstbeschädigung oder Kriegsdienstbeschädigung des Ver-
storbenen in Zusammenhang steht. Um einer wirtschaft-
lichen Notlage vorzubeugen, wende man sich daher sobald
wie möglich an die Fürsorgestelle.


OpenEdition schlägt Ihnen vor, diesen Beitrag wie folgt zu zitieren:
Stadtarchiv Hilden (20. August 2018). 20. August 1918. 1914-1918: Ein rheinisches Tagebuch. Abgerufen am 9. September 2024 von https://doi.org/10.58079/cutq


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