20. August 1918

Stadtarchiv Hilden, Rheinisches Volksblatt vom 20. August 1918

Auch andere Laubarten dürfen nun zur Tabakherstellung herangezogen werden. Ob dies allerdings noch dem Genuss dient, ist fraglich.

Hilden, 20. August. Tabakersatz. Der Bun-
desrat hat genehmigt, daß den Herstellern von Tabak-
erzeugnissen auch die Verwendung von Birnen-, Aepfel-,
Walnuß-, Haselnuß- und Topinamburblättern als Ersatz-
Stoffe bei der Herstellung von Tabakerzeugnissen und tabak-
ähnlichen Waren unter den bekannten Bedingungen ge-
stattet werden darf. Da dieses Gemüse ebenso wie Buchen-
laub gleich der bösen Tat des Dänenkönigs „zum Himmel
stinkt“, wird der Absatz dieser „tabakähnlichen Erzeugn-
nisse“ nur schwer zu erwirken sein. Die Erfahrungen hiesi-
ger Tabakhändler lassen eine deutsche Sprache vernehmen.


OpenEdition schlägt Ihnen vor, diesen Beitrag wie folgt zu zitieren:
Stadtarchiv Hilden (20. August 2018). 20. August 1918. 1914-1918: Ein rheinisches Tagebuch. Abgerufen am 20. Januar 2025 von https://doi.org/10.58079/cutp


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