29. August 1918

Stadtarchiv Solingen, Bergische Arbeiterstimme 29. August 1918

Über den Zusammenhang von Schleichhandel und Höchstpreisen sowie der Notwendigkeit, den Produktionszwang einzuführen

                        Rhabarber und Aepfel.
   Neulich, es sind keine vierzehn Tage her, hat die Reichs-
stelle für Obst und Gemüse die Höchstpreise veröffentlicht. Die
Mühe hätte sie sich sparen können, denn die Zeiten, wo Höchst-
preise noch beachtet wurden, sind längst vorbei. Wir frozzelten
die Gemüsestellen vorgestern mit ihren Höchstpreisen etwas, in
der Absicht, die Polizei aufmerksam zu machen, damit sie nicht
mit geschlossenen Augen Verächtern der Staatsgewalt gegen-
übersteht.


   Wir wissen sehr genau, daß die Staatsgewalt den Dingen
machtlos zusehen muß, aber wir möchten ihr diese Machtlosig-
keit zum Bewußtsein bringen, weil wir das für eine nützliche
Tätigkeit halten. Wir denunzieren: In den verkehrsreichsten
Straßen der Stadt werden sehr unschöne Aepfel statt für
35 Pf[enni]g wie der Höchstpreis (gewiß ein hoher Preis!) vorschreibt,
für 1,80 Mark pro Pfund verkauft. Rhabarber, und zwar
auch wenig verlockender, wird statt für 20 Pf[enni]g (ein wahrer
Wucherpreis!) für 75 Pf[enni]g verkauft. Tomaten kosten 1,10
Mark pro Pfund. Wir wollen nun nicht den Ladeninhabern
Scherereien machen, denn sie sind unschuldig. Selbst die Stadt-
gemeinde kann ja selten den Höchstpreis einhalten, weil sie zum
Höchstpreise einfach die Ware nicht bekommt. Noch schlechter
ergeht es natürlich dem Händler, der dem Großhändler oder
Bauern gegenüber nur den Höchstpreis zahlen wollte. Wer ist
also das Karnickel? Sicher der Großhändler und der Bauer!
O nein!
   Also, um die Sache kurz zu machen: im kapita-
listischen Staat wäre der Bauer ein Esel, der für hundert
Zentner Kartoffeln 1000 Mark bekommen kann, wenn
er sie für 900 Mark hergeben würde und für das Bewußtsein,
keine Verordnung übertreten zu haben, 100 Mark zahlen wollte.
Gibt es doch neben dem Handel noch den Schleichhandel.
Ach, der Schleichhandel! Was hat der doch alles auf dem Ge-
wissen! Wenn der Schleichhandel umgebrungen ist, dann ist
alles im Lote. Ohne Schleichhandel keine Wucherpreise, ohne
Wucherpreise kein Zurückhalten von Lebensmitteln, ohne dies
keine Ueberschreitung der Höchstpreise, bei Einhaltung der
Höchstpreise Sinken aller übrigen Preise und der Löhne und
damit: Wiederherstellung der Staatsautorität.
   Als Schuldiger ist somit der Schleichhandel festgestellt, und
auf Grund dieser erweislich wahren Tatsache ist denn auch Ge-
fängnisstrafe auf Schleichhandel gesetzt.
   Unsere Leser zucken mitleidig die Schultern und denken,
die „Stimme“ hätte einen Fimmel. Es müßte doch geschleich-
handelt werden, denn der Eßreiz und die Eßnotwendig-
keit seien stärker als alle Verordnungen. Wer etwas politisch
angehaucht ist, denkt an gewisse Stellen in Heines „Wander-
ratten“ Alle Methoden und alle moralischen
Flausen haben vor der Notwendigkeit der Er-
nährung kapituliert.
   Wir unabhängigen Sozialisten haben vergeblich den Pro-
duktionszwang verlangt. Wir müssen jetzt noch weiter
geben und für das kommende Jahr die provisorische Ent-
eignung von allem Grundbesitz fordern. Der Staat weiß
jetzt ganz genau, was die Bevölkerung braucht, und er hat das
zur Ernährung der Bevölkerung verfügbare Land mit den
Produkten bebauen zu lassen, die zur Ernährung der Bevölke-
rung notwendig sind. Der Parität wegen (und aus anderen
Gründen) hat der Staat aber auch die Industrie und den
Handel zu monopolisieren.
   Wir glauben nicht, daß, wenn der Krieg fortdauert, uns
anders zu helfen ist. Im Lippeschen war jetzt eine militärische
Kommission, die die Frage des Produktionszwanges
zu studieren und dem General Ludendorff Bericht zu erstatten
hat. Hoffentlich hat sie sich von der Notwendigkeit des Pro-
duktionszwanges überzeugt. Wer fürs Durchhalten ist und
keine metallischen Hintergedanken hat, muß auch für die Konse-
quenzen sein. Es geht nicht mehr anders!


OpenEdition schlägt Ihnen vor, diesen Beitrag wie folgt zu zitieren:
Stadtarchiv Solingen (29. August 2018). 29. August 1918. 1914-1918: Ein rheinisches Tagebuch. Abgerufen am 11. Februar 2025 von https://doi.org/10.58079/cusz


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