Kreisarchiv Euskirchen, Unterhaltungsblatt und Anzeiger für den Kreis Schleiden und Umgegend (Amtliches Kreisblatt) vom 27. November 1918
Aufruf zur Folgeleistung des Befehls der Wiederaufnahme des Lazarettdienstes
Bekanntmachung.
Ein Teil des in den Lazaretten tätig gewesenen
Pflegepersonals hat sich von seinem Posten eigenmächtig
entfernt und die kranken und verwundeten Kameraden
in hilflosem Zustand im Stich gelassen. Unseren
verwundeten und kranken Kameraden, deren Blut
zum Schutze der Heimat geflossen ist, sind wir schuldig,
sie gut zu pflegen und bald wieder zu arbeitsfähigen
Gliedern des Volkes zu machen. Daran mitzuwirken
ist Ehrenpflicht eines Jeden.
Es ergeht daher an alle diejenigen, die ihren Posten
in den Lazaretten eigenmächtig verlassen habe, der
Befehl, sich spätestens bis zum 23. d[e]s M[ona]ts bei
ihren Lazaretten zum Dienst wieder zu melden und
dort auszuharren, bis ihre Ablösung und Entlassung
ordnungsmäßig erfolgt. Diejenigen, die diesem Befehl
nicht Folge leisten, haben strenge Bestrafung zu erwarten.
Coblenz, den 18. November 1918.
Der kommandierende General
Graf von Schmettow.
Der Soldatenrat. Hancke.
OpenEdition schlägt Ihnen vor, diesen Beitrag wie folgt zu zitieren:
Kreisarchiv Euskirchen (27. November 2018). 27. November 1918. 1914-1918: Ein rheinisches Tagebuch. Abgerufen am 6. Februar 2025 von https://doi.org/10.58079/cus4