Kreisarchiv Euskirchen, Unterhaltungsblatt und Anzeiger für den Kreis Schleiden und Umgegend (Amtliches Kreisblatt) vom 27. November 1918
Warnung vor Kauf von Militärgerät oder Kraftfahrzeugen wegen fehlender Eigentumsrechte im Kreis Schleiden
Bekanntmachung.
Wer Heeresgut, insbesondere Kraftwagen und Pferde,
von andern Personen als den zur Veräußerung be-
fugten militärischen Stellen erwirbt, erlangt an diesen
Gegenständen kein Eigentum. Werden solche Kraft-
wagen und Pferde in Gewahrsam von Personen be-
troffen, die nicht nachweisen können, daß sie Eigentum
an diesen Gegenständen erlangt haben, so sind die
Kraftwagen und Pferde von den Demobilmachungs-
organen oder ihren Beauftragten den Besitzern ohne
Entschädigung abzunehmen und sicherzustellen.
Die Kreiseingesessenen werden dringend gewarnt, irgend
welches Heeresgut, wie Kleidungsstücke, Ausrüstungs-
stücke, Waffen, Munition, Pferde, Wagen usw. von
Soldaten zu kaufen.
Neben Wegnahme der Gegenstände hat der un-
berechtigte Ankäufer schwere Strafe zu gewärtigen.
Schleiden, den 21. November 1918.
Der Landrat.
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Kreisarchiv Euskirchen (27. November 2018). 27. November 1918. 1914-1918: Ein rheinisches Tagebuch. Abgerufen am 2. Dezember 2024 von https://doi.org/10.58079/cus3