Stadtarchiv Solingen, Bergische Arbeiterstimme 21. August 1918
Harte Strafe für eine Leichlingerin wegen Kontakt zu einem Kriegsgefangenen.
Leichlingen. Hartes Urteil. Die Fabrikarbeiterin
Anna S. wurde wegen Vergehens gegen § 9b des Gesetzes vom
4. 6. 51 zu 14 Tagen Gefängnis verurteilt. Die Genannte
hatte in einem hiesigen Fabrikbetriebe mit einem Gefangenen
bei sich bietender Gelegenheit gelacht und gescherzt.