Stadtarchiv Solingen, Bergische Arbeiterstimme 20. August 1918
Der Solinger Arbeitgeberverband informiert seine Mitglieder über die Neuregelung der Arbeitszeiten.
Zur Arbeitszeitverkürzung.
Der Arbeitgeberverband Solingen teilt seinen Mitgliedern
durch Rundschreiben mit, daß vom 19. d[ieses] M[ona]ts ab in
allen dem Verband angeschlossenen Betrieben nach Verein-
barung mit den Arbeiterverbänden die 54stündige Ar-
beitszeit einzuführen ist. Die Einteilung der Arbeitszeit
bleibe den einzelnen Betrieben überlassen, Samstags dürfe aber
nicht länger als bis 2 Uhr gearbeitet werden. Empfohlen wird,
dem Beispiele mehrerer größerer Betriebe zu folgen, die Mon-
tags bis Freitags von 7 bis 12 und von 1½ bis 6¾ Uhr mit
je einer viertelstündigen Pause vor- und nachmittags, sowie
Samstags von 7 bis 12½ Uhr, ebenfalls mit einer viertel-
stündigen Pausen arbeiten. Den Feuerarbeitern, die
nach der Vereinbarung nur zu 52stündiger Arbeit
verpflichtet sind, soll eine Waschzeit von 10 Minuten vor
Mittag- und Abendschluß eingeräumt werden. Der durch die
Verkürzung der Arbeitszeit entstehende Lohnausfall ist den
Akkordarbeitern und den Tagelöhnern zu ersetzen.
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Stadtarchiv Solingen (20. August 2018). 20. August 1918. 1914-1918: Ein rheinisches Tagebuch. Abgerufen am 13. Oktober 2024 von https://doi.org/10.58079/cur6